Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 546 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 12.04.1984, Seite 546
- Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
- vom 05.04.1984
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 92/08
Umlagefähigkeit der durch den Betrieb einer zentralen Heizungsanlage entstehenden …
Vielmehr sind dort - seit der Neufassung der Heizkostenverordnung durch die Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 5. April 1984 (BGBl. I S. 546; vgl. dazu BR-Drs. 483/83, S. 37) - nur die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung aufgeführt. - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2001 - 7 S 2253/99
Sozialhilfe: Kosten für Kabelanschluss
Durch Art. 2 Nr. 7 d der Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 5.4.1984 (BGBl I S. 546) wurden auch die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteilanlage, zu denen die hier in Rede stehenden monatlichen Grundgebühren für die Nutzung von Breitbandanschlüssen gehören, in den Kreis der umlagefähigen Betriebskosten aufgenommen (vgl. Nr. 15 b der Anlage 3 zu § 27 II.BV). - LG Hamburg, 16.12.2004 - 307 S 128/04
Zulässigkeit zur Berücksichtigung von Betriebskosten bei einer …
Zwar dürfen seit dem Inkrafttreten der Verordnung vom 5. April 1984 (BGBl. I Seite 546) die Betriebskosten nicht mehr in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingestellt werden und sind somit auch nicht mehr Bestandteil der Einzelmiete gemäß § 3 Abs. 3 NMV.