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   BGBl. I 1984 S. 747   

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BGBl. I 1984 S. 747 (https://dejure.org/1984,8425)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 08.06.1984, Seite 747
  • Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
  • vom 05.06.1984

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Für die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich dies aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1991) vom 8. Februar 1991 (BGBl 1, 351) i.V.m. § 17 der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) vom 5. Juni 1984 (BGBl I, 747, 752), wonach die Einfuhrumsatzsteuer --von Ausnahmen abgesehen-- in sinngemäßer Anwendung der VO Nr. 1430/79 und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen erlassen wird.
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Obschon der Senat diese Festlegungen zu Vorgängervorschriften der heutigen Regelung, nämlich zu § 72 Abs. 1 der Allgemeinen Zollordnung (AZO) i.d.F. der Änderungsverordnung vom 14. September 1979 (BGBl 1, 1589) bzw. zu § 46 Abs. 1 AZO i.d.F. der Verordnung vom 5. Juni 1984 (BGBl I, 747, 755), getroffen hat, sind diese Grundsätze im Wesentlichen auch für das geltende Recht noch maßgeblich, nachdem die betreffende Mineralölsteuerfreiheit seit 1. Januar 1993 zwar eigenständig und losgelöst vom Zollrecht, jedoch ohne sachliche Änderung in § 4 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG 1993 geregelt ist.
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