Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2276   

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https://dejure.org/1985,10344
BGBl. I 1985 S. 2276 (https://dejure.org/1985,10344)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 19.12.1985, Seite 2276
  • Fünfte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 13.12.1985

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Danach kann die Verwaltungsbehörde die Begutachtung auf einen Teilbereich der Eignung beschränken, insbesondere darauf, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis die nach § 11 Abs. 3 StVZO i.d.F. der Verordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2276) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch besitzt.
  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt

    Die Fahrerlaubnisklasse 1b wurde für Leichtkrafträder nach der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch Art. 1 Nr. 2 a) cc) der Fünften Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2276) in § 5 Abs. 1 StVZO als eigenständige Fahrerlaubnisklasse eingefügt.
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