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   BGBl. I 1986 S. 1099   

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https://dejure.org/1986,15274
BGBl. I 1986 S. 1099 (https://dejure.org/1986,15274)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 29.07.1986, Seite 1099
  • Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
  • vom 23.07.1986

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Tatgegenstand waren u. a. Methylendioxyethylamphetamin (MDE) und Methylendioxymethamphetamin (MDMA); MDMA ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 23. Juli 1986 (BGBl I S. 1099), MDE durch die Dritte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 28. Februar 1991 (BGBl I S. 712) in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes ( BtMG ), die die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel aufführt, aufgenommen worden.
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

    Aufgrund der 2. BtMÄndVO vom 23. Juli 1986 (BGBl I 1099) zu Anlage I zum BtMG wurde der Wirkstoff Cathinon den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt; gleiches gilt aufgrund der 3. BtMÄndVO vom 28. Februar 1991 (BGBl I 712) zu Anlage III Teil B des BtMG für das Cathin (vgl. Körner BtMG 5. Aufl. Anhang C 1 Rdn. 314).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Den Angeklagten G. und Dr. G. war zum Zeitpunkt ihrer Beteiligung nicht bewußt, daß es sich bei MDMA um einen nicht verkehrsfähigen Stoff handelte, der aufgrund der Zweiten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 23. Juli 1986 (BGBl. I S. 1099) in die Anlage zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgenommen worden war (vgl. dazu Körner, BtMG 3. Aufl. Anhang C 1 Nr. 61).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Besitz in nicht geringer Menge eines

    Das in der Medizin zur Behandlung von Schlafstörungen verwendete Nitrazepam wurde durch die 2. BtMÄndVO (BGBl I 1986, 1099) vom 23. Juli 1986 mit Wirkung vom 1. August 1986 in die Anlage III zum BtMG aufgenommen.
  • BayObLG, 26.09.1994 - 4St RR 136/94
    Der Senat hat keinen Zweifel, daß die vom Amtsgericht angewendeten Vorschriften der §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1 und 2 BtMG und der Anlage I hierzu, letztere in der Fassung der am 1. August 1986 in Kraft getretenen zweiten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BtMÄndVO) vom 23.7.1986 (BGBl. I S. 1099), den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen (Art. 103 Abs. 2 , Art. 104 Abs. 1 GG ) entsprechen.
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