Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2089   

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BGBl. I 1986 S. 2089 (https://dejure.org/1986,16995)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 29.11.1986, Seite 2089
  • Dritte Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
  • vom 26.11.1986

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Das Umweltbundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (siehe § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22. Juli 1974 BGBl I S. 1505 i.d.F. der Dritten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 26. November 1986 BGBl I S. 2089); die Korrespondenz zwischen selbstständigen Behörden fällt nicht unter den Begriff der internen Mitteilung im Sinne des Gesetzes.
  • VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906

    Bauleitplanung: Anschluß eines Mischgebiets an ein reines Wohngebiet, Festlegung

    Denn eventuelle nachträgliche - den Betrieb im bestehenden Umfang betreffende - Anordnungen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) vom 15. März 1974 (BGBl I S. 721), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl I S. 2089) müssen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BImSchG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

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