Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 2478   

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BGBl. I 1986 S. 2478 (https://dejure.org/1986,17367)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.12.1986, Seite 2478
  • Gesetz zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften ...
  • vom 16.12.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer

    Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob § 31 Abs. 5 BörsG seiner Intention nach die öffentlich-rechtliche Widerspruchs- und Klagebefugnis betroffener Anleger im Falle des Widerrufs einer Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt überhaupt ausschließen will, oder ob sich der Regelungsgehalt der Bestimmung nicht vielmehr darauf beschränkt, klarzustellen, dass gegenüber dem einzelnen Anleger grundsätzlich keine Haftung (etwa nach § 823 Abs. 2 BGB) eintritt (vgl. zur entsprechenden Diskussion um Haftungsfragen im Rahmen eines vorangegangenen Gesetzgebungsverfahrens BT-Drs. 10/6168, S. 23 f.).
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