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   BGBl. I 1986 S. 557   

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BGBl. I 1986 S. 557 (https://dejure.org/1986,14575)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.1986, Seite 557
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (3. FStrAbÄndG)
  • vom 21.04.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Dies hat insgesamt zu einem Wandel verkehrspolitischer Planungsstrategien geführt, der sich in dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 vom 30. Juni 1971 (BGBl. I S. 873) und den nachfolgenden Änderungsgesetzen vom 5. August 1976 (BGBl. I S. 2093), vom 25. August 1980 (BGBl. I S. 1614) und vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 557) niederschlägt.

    Das Erstgericht hat eine Planrechtfertigung nicht bereits in dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1985 (Anlage zu § 1 des 3. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April 1986 - BGBl. I S. 557) gesehen.

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Das geplante Vorhaben ist zwar im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen inzwischen in die Kategorie der "einfach" geplanten Vorhaben herabgestuft worden (vgl. Anlage zu § 1 des Bundesfernstraßenausbaugesetzes in der Fassung vom 21. April 1986 - BGBl. I S. 557).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    So war bereits im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3. FStrAbÄndG) vom 27. Januar 1986 zu den Einzelprojekten ausgeführt, der Deutsche Bundestag treffe in Bezug auf die A 94 keine Entscheidung über die Trassenführung (vgl. BT-Drs. 10/4734, S. 12).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    So war bereits im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3. FStrAbÄndG) vom 27. Januar 1986 zu den Einzelprojekten ausgeführt, der Deutsche Bundestag treffe in Bezug auf die A 94 keine Entscheidung über die Trassenführung (vgl. BT-Drs. 10/4734, S. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Für das streitgegenständliche Vorhaben, das in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes - FStrAbG - vom 21.04.1986, BGBl. I S. 557) als Planung (gelb) aufgenommen ist, ergibt sich die Planrechtfertigung bereits aus diesem Umstand i.V.m. § 1 Abs. 2 FStrAbG in der seit 01.07.1990 und damit vor Erlaß des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses in Kraft getretenen Neufassung durch Art. 27 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. I S. 1221).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei

    In der Begründung zu dieser Vorschrift war im Gesetzentwurf ua ausgeführt (BT-Drucks 10/4761 S 26): "Wenn nicht versicherungspflichtige Angestellte auf Teilzeitarbeit übergehen und dadurch ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, werden sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    So war bereits im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3. FStrAbÄndG) vom 27. Januar 1986 zu den Einzelprojekten ausgeführt, der Deutsche Bundestag treffe in Bezug auf die A 94 keine Entscheidung über die Trassenführung (vgl. BT-Drs. 10/4734, S. 12).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    So war bereits im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3. FStrAbÄndG) vom 27. Januar 1986 zu den Einzelprojekten ausgeführt, der Deutsche Bundestag treffe in Bezug auf die A 94 keine Entscheidung über die Trassenführung (vgl. BT-Drs. 10/4734, S. 12).
  • OVG Hamburg, 23.05.1995 - Bf II 67/90

    Änderung; Autobahn; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umsetzungsfrist;

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  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 B 53.89

    Umfang des Abwägungsgebots im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren;

    Demgemäß bestimmt § 1 des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 557), daß das Netz der Bundesfernstraßen nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgebaut wird, der dem Gesetz als Anlage beigefügt ist.
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