Gesetzgebung
BGBl. I 1986 S. 750 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 28.05.1986, Seite 750
- Verordnung über einen Beitragszuschuß in der Altershilfe für Landwirte (GAL-Beitragszuschußverordnung)
- vom 21.05.1986
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 8/92
Sonderabschreibung - Steuervergünstigung - Landwirt
Keiner Darlegung bedarf, daß der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nach Satz 1 Nrn 1 oder 2 aaO, nämlich die Voraussetzungen für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 3c Abs. 1 bis 5 und 7 GAL oder für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 1 der GAL-Beitragszuschußverordnung vom 21. Mai 1986 (BGBl I 750), schon deswegen nicht erfüllt, weil der Wirtschaftswert seines Unternehmens mit 55.122,00 DM den hierfür maßgeblichen Grenzwert von 30.000,00 DM bzw 40.000,00 DM überschreitet. - BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Beitrag - Entlastung landwirtschaftlicher …
Keiner Darlegung bedarf, daß der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nach Satz 1 Nrn 1 oder 2 aaO, nämlich die Voraussetzungen für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 3c Abs. 1 bis 5 und 7 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) oder für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 1 der GAL-Beitragszuschußverordnung vom 21. Mai 1986 (BGBl I 750), schon deswegen nicht erfüllt, weil der Wirtschaftswert seines Unternehmens mit 133.645,00 DM den hierfür maßgeblichen Grenzwert von 30.000,00 DM bzw 40.000,00 DM überschreitet. - BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 2/88
Anspruch eines landwirtschaftlichen Unternehmers auf Beitragszuschuß
Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe gemäß § 3c Abs. 8 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) idF des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S 2475) iVm §§ 1, 2 der Verordnung über einen Beitragszuschuß in der Altershilfe für Landwirte (GAL-Beitragszuschußverordnung - GBV) vom 21. Mai 1986 (BGBl I S 750) einen Anspruch auf Gewährung des Beitragszuschusses ab 1. Juli 1987.
- BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 11/91
Zuschuss für landwirtschaftliche Unternehmer zu ihrem Beitrag in der Altershilfe …
Nach der Verordnung über einen Beitragszuschuß in der Altershilfe für Landwirte (GAL-Beitragszuschußverordnung vom 21. Mai 1986 - BGBl I 750 -, erlassen aufgrund von § 3c Abs. 8 GAL idF von Art. 1 Nr. 6 des 3. ASEG) werden unter der Voraussetzung - Unterschreiten eines bestimmten Wirtschaftswertes und geringes außerlandwirtschaftliches Einkommen - weitere Beitragszuschüsse gewährt. - BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 7/92
Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in der Altershilfe für Landwirte - …
Der Kläger begehrt einen Zuschuß zu den Beiträgen in der Altershilfe für Landwirte nach § 3c Abs. 8 des Gesetzes über eine Altershilfe in der Landwirtschaft ( ; eingefügt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 durch Art. 1 Nr. 6 des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vom 20. Dezember 1985, BGBl I S 2475) i.V.m. der Verordnung über einen Beitragszuschuß in der Altershilfe für Landwirte ( vom 21. Mai 1986, BGBl I S 750). - BSG, 04.10.1988 - 11a RLw 5/87 Danach erhalten landwirtschaftliche Unternehmer die Entlastung, wenn sie 1. die Voraussetzungen für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 3c Abs. 1 bis 5 und 7 GAL erfüllen, 2. die Voraussetzungen für einen Zuschuß zum Beitrag nach § 1 der GAL-Beitragszuschußverordnung vom 21. Mai 1986 (BGBl I S 750) erfüllen oder 3. nach § 14 Abs. 1 Buchst a GAL beitragspflichtig sind und a) der Wirtschaftswert des Unternehmens 40.000,- DM überschreitet, b) das Einkommen 1/7 der Bezugsgröße nicht überschreitet und c) das Einkommen einschließlich des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft im Kalenderjahr vor der Antragstellung das 1, 2fache der Bezugsgröße nicht überschritten hat.