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   BGBl. I 1987 S. 1290   

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BGBl. I 1987 S. 1290 (https://dejure.org/1987,15486)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 29.04.1987, Seite 1290
  • Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen (Allgemeine Lotsverordnung - ALV)
  • vom 21.04.1987

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 277/16

    Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde; Zuständiges Gericht (Entscheidung

    Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, § 36 OWiG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 SeeLG (Seelotsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984, BGBl. I S. 1213) und in Verbindung mit § 3 Nr. 2, § 4, § 15 Abs. 2 ALV (Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987, BGBl. I S. 1290) ist das Amtsgericht Kiel für die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zuständig.

    Auf dieser Grundlage wurde die Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Juni 2016, BGBl. I S. 1257) erlassen.

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91

    Berufsfreiheit - Seelotsen

    Anders als in den Vorschriften des Seelotsengesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Allgemeinen Lotsverordnung - ALV - vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290), die einzelne Berufspflichtverletzungen enumerativ aufzählen und zu Ordnungswidrigkeiten erklären, sind die vom Ehrengericht zu verhandelnden Berufspflichtverletzungen nicht abschließend bezeichnet.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91

    Verletzung berufsspezifischer Rechte und Pflichten - Verfahren vor einem

    Anders als in den Vorschriften des Seelotsengesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Allgemeinen Lotsverordnung - ALV - vom 21. April 1987 (BGBl I S. 1290), die einzelne Berufspflichtverletzungen enumerativ aufzählen und zu Ordnungswidrigkeiten erklären, sind die vom Ehrengericht zu verhandelnden Berufspflichtverletzungen nicht abschließend bezeichnet.
  • BVerwG, 26.10.1993 - 11 B 87.92

    Überwachung der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit von Seeschiffen durch

    Zutreffend nennt das Berufungsgericht auch die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen (Allgemeine Lotsverordnung - ALV) vom 21. April 1987 (BGBl I S. 1290).
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