Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2532   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15116
BGBl. I 1987 S. 2532 (https://dejure.org/1987,15116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,15116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 15.12.1987, Seite 2532
  • Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer (VNrV)
  • vom 07.12.1987

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 62/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Diese unter Verwendung des zunächst vom Kläger angegebenen Geburtsdatums gebildete VNr ist die richtige iS von § 2 der Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer (VNrV) vom 7. Dezember 1987 (BGBl I S 2532).
  • BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 16/92

    Ausländer - Änderung des Geburtsdatums - Vergabe einer neuen Versicherungsnummer

    Als Rechtsnormen, auf die der Anspruch auf Vergabe einer neuen VNr gestützt werden kann, kommen allein § 1414a RVO, die §§ 147, 152 SGB VI und die §§ 1 und 2 der Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der VNr vom 7. Dezember 1987 (BGBl I 2532 - VNrV) in Betracht.
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 47/93

    Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende Leistungen -

    Bereits die Formulierung in § 1 Abs. 5 VNrV vom 7. Dezember 1987 (BGBl I S 2532), der Versicherungsträger vergebe an jeden Versicherten eine VNr und der Versicherte erhalte eine neue VNr, wenn das Geburtsdatum unrichtig sei, spreche dafür, daß dem einzelnen ein subjektives Recht auf Vergabe der richtigen VNr eingeräumt werden sollte.
  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 24/92
    Als Rechtsnormen, auf die der Anspruch auf Vergabe einer neuen VNr gestützt werden kann, kommen allein @1414a RVO, die 55 147, 152 SGB VI und die 55 1 und 2 der Verordnung über die Vergabe und Zusammensetzung der VNr vom 7. Dezember 1987 (BGBl I 2532 ) in Betracht.
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 82/95
    Diesem Kontinuitätserfordernis trägt die Vorschrift des § 1 Abs. 5 Satz 1 VNrV vom 7. Dezember 1987 (BGBl I S 2532) Rechnung, indem sie bestimmt, daß eine Versicherungsnummer nur einmal vergeben und grundsätzlich nicht berichtigt wird.
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 74/95
    nuitätserfordernis trägt die Vorschrift des 5 1 Abs. 5 Satz 1 VNrV vom ' 7. Dezember 1987 (BGBl I S 2532) Rechnung, indem sie bestimmt, daß eine Vergrundsätzlich sicherungsnummer nur einmal vergeben und nicht berichtigt wird.
  • BSG, 21.02.1996 - 4a RA 105/94

    Grundlage für Anspruch auf Änderung des Geburtsdatums in zugeteilter

    Diesem Kontinuitätserfordernis trägt die Vorschrift des § 1 Abs. 5 Satz 1 VNrV vom 7. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2532) Rechnung, indem sie bestimmt, daß eine Versicherungsnummer nur einmal vergeben und grundsätzlich nicht berichtigt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht