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   BGBl. I 1987 S. 880   

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BGBl. I 1987 S. 880 (https://dejure.org/1987,15145)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 19.03.1987, Seite 880
  • Neufassung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 05.03.1987

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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    aa) Nach § 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721; inzwischen neu gefaßt und bekannt gemacht am 5. März 1987, BGBl I S. 880) ist für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabe), die durch die Länder erhoben wird.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 51.95

    Abwasserabgabe - Kleineinleiterabgabe - Freistellung von der Abgabe - Befreiung -

    Das Berufungsurteil verletzt mit der Ablehnung der Abgabefreiheit für die Abwassereinleitung durch den Kläger § 8 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes in der hier zugrunde zu legenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 880) - AbwAG -.
  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der

    Anzuwenden ist im vorliegenden Fall noch das Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 880) - AbwAG 1987 -.
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01

    Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen

    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob der Klägerin neben der ihr gewährten Halbierung der Abwasserabgabe gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 Abwasserabgabengesetz in der damals geltenden Fassung vom 5. März 1987 - AbwAG 1987 - (BGBl. I S. 880) in Verbindung mit § 7a Abs. 1 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz in der damals geltenden Fassung vom 25. Juli 1986 - WHG 1986 - (BGBl. I S. 1165) eine weitergehende Reduzierung der Abwasserabgabe gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 AbwAG 1987 zusteht.
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96

    Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen

    Ob dies im Hinblick darauf, daß die Bescheide erst nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl I S. 2425) erlassen worden sind, zutrifft oder ob wegen der hier zu beurteilenden Festsetzung der Abwasserabgabe für das vor dessen Inkrafttreten abgeschlossene Veranlagungsjahr 1989 das Abwasserabgabengesetz i.d.F. vom 5. März 1987 (BGBl I S. 880) - AbwAG 1987 - hätte Anwendung finden müssen, bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner Entscheidung (vgl. zu der Übergangsproblematik Sieder/Zeitler/Dahme, WHG/AbwAG, § 10 AbwAG, Rn. 57 ff.; Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl., S. 172 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
    Der Kläger war im Veranlagungszeitraum 1990 gemäß §§ 1, 2 und 9 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes in der maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987, BGBl. I S. 880, (AbwAG 1989) dem Grunde nach abwasserabgabepflichtig, weil er Abwasser in der Form von Schmutzwasser aus der Kläranlage O. -B. bach unmittelbar einem oberirdischen Gewässer - der S. - zugeführt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3727/96
    Der Kläger war im Veranlagungszeitraum 1990 gemäß §§ 1, 2 und 9 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes in der maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987, BGBl. I S. 880, (AbwAG 1989) dem Grunde nach abwasserabgabepflichtig, weil er Abwasser in der Form von Schmutzwasser aus der Kläranlage M. bach-V. unmittelbar einem oberirdischen Gewässer - der Wisser - zugeführt hat.
  • VG Minden, 19.12.1997 - 8 K 3459/93

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Abwasserabgabebescheids; Ausgestaltung des

    Rechtsgrundlage des Abwasserabgabenbescheides vom 24.8.1992 ist § 9 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 AbwAG i.d.F. vom 5.3.1987 (BGBl. I, S. 880 ff.).
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