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   BGBl. I 1987 S. 89   

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BGBl. I 1987 S. 89 (https://dejure.org/1987,13764)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 14.01.1987, Seite 89
  • Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften
  • vom 06.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Eine andere Missbrauchsregelung enthielt § 1a AsylVfG 1982 (Gesetz vom 6. Januar 1987, BGBl. I S. 89, geändert durch Gesetz vom 9. Juli 1990, BGBl. I S. 1354).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Diese Zielrichtung bestätigen auch die durch Art. 4 des Gesetzes vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) vorgenommenen Ergänzungen des § 18 AuslG 1965.

    Nach Auffassung der Fraktionen der Regierungskoalition sollten sie die Wirksamkeit bisheriger Regelungen zur Bekämpfung der Einreise Asylsuchender vor allem auf dem Luftweg verstärken und den "Asylmißbrauch in massenhafter Weise einschränken" (vgl. BT-Drucks. 10/6416 S. 31).

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Deshalb ist es für die Beurteilung eines Asylantrags als Folgeantrag unerheblich, ob der Ausländer sich zwischen den Anträgen ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hatte (vgl. jetzt auch § 14 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz AsylVfG i.d.F. vom 6. Januar 1987, BGBl. I S. 89).

    Das ergibt sich aus der inzwischen erfolgten Neufassung des § 14 Abs. 2 AsylVfG durch das Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89).

    In diesem Fall bedarf es, wie sich der authentischen Selbstinterpretation des Gesetzgebers entnehmen läßt, zur Aufenthaltsbeendigung nach wie vor einer erneuten Fristsetzung und Abschiebungsandrohung, Damit hat der Gesetzgeber einerseits klargestellt, daß § 10 AsylVfG grundsätzlich auch für weitere unbeachtliche Folgeanträge gilt, andererseits aber auch dem, Bedürfnis nach einer Steuerung des Mißbrauchs Rechnung getragen und verdeutlicht, daß durch die Stellung ständig neuer unbeachtlicher Folgeanträge in unmittelbarem Anschluß an den Eintritt der Vollziehbarkeit einer vorangegangenen Abschiebungsandrohung eine Aufenthaltsverlängerung nicht erreicht werden kann (vgl. die Begründung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über das Asylverfahren, BT-Drucks. 10/1164, S. 7).

    Denn durch die Aufenthaltsgestattung (und nicht bloß Duldung) dieser Personengruppe sollen beide Fälle der beachtlichen Asylantragstellung - einmal als erstmaliger und einmal als Folgeantrag - gleichgestellt werden (so ausdrücklich die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des AsylVfG, BT-Drucks. 10/1164, S. 7).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    § 2 AsylVfG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) ist auch in solchen Asylverfahren anzuwenden, die unter der Geltung der alten Fassung des § 2 AsylVfG eingeleitet worden sind.

    Allerdings ist durch das Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) insoweit eine Änderung der Rechtslage eingetreten, als § 2 AsylVfG neu und abweichend vom bisherigen Recht gefaßt worden ist.

    Diese Vorschrift ist, obwohl der Kläger seinen Asylfolgeantrag bereits Ende November 1983 gestellt hat, in der Fassung anzuwenden, die sie durch das im Laufe des Revisionsverfahrens am 15. Januar 1987 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) erhalten hat.

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen

    Dies wurde durch Art. 1 Nr. 15 a des Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) klargestellt, indem in § 26 Abs. 1 AsylVfG die Sätze hinzugefügt wurden: "Ein hinterlegter Paß oder Paßersatz verbleibt bei der Ausländerbehörde bis zur Ausreise.

    Wird dem Ausländer ungeachtet der Ablehnung seines Asylantrags der Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ermöglicht, ist der Paß oder Paßersatz auszuhändigen, wenn die Aufenthaltsgestattung erlischt." Dazu heißt es in der Begründung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 10/1164 S. 8 f.):.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Hieran sollte aber durch die Neufassung des § 2 Abs. 1 AsylVfG durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) nichts geändert werden.
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Ausgangspunkt für die revisionsgerichtliche Beurteilung des Klageanspruchs ist § 2 AsylVfG in der Fassung des am 15. Januar 1987 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I Seite 89).

    Dies sei der Fall, wenn der Drittstaat den Flüchtling seinerseits nicht verfolge, nicht zurückweise und nicht in einen Staat abschiebe, in dem ihm politische Verfolgung drohe (vgl. BT-Drucks. 10/6416 Seite 20/21).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Berufungsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß trotz der bereits im Jahre 1984 erfolgten Asylantragstellung des Klägers auf dessen Asylbegehren die Vorschrift des § 2 AsylVfG in der Fassung anzuwenden ist, die sie durch das im Laufe des Berufungsverfahrens am 15. Januar 1987 in Kraft getretene Änderungsgesetz vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) erhalten hat.

    In der Beschlußempfehlung des Innenausschusses vom 12. November 1986 (BT-Drucks. 10/6416 S. 21) heißt es nämlich im Zusammenhang mit der in § 2 Abs. 2 AsylVfG enthaltenen Vermutung für eine Sicherheit vor politischer Verfolgung, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten dürfe es dem Flüchtling möglich sein, sich zu vergewissern, ob eine Schutzgewährung gegeben sei.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 20 Abs. 4 AsylVfG) in der Form, in der sie hier allein in Rede steht, nicht lediglich deklaratorische Bedeutung, sondern sie enthält für das Bleiberecht des Asylbewerbers nach Maßgabe der §§ 19, 20 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 (BGBl. I S. 89) in inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht Regelungen im Einzelfall und ist damit Verwaltungsakt (ähnlich Marx/Strate/Pfaff, AsylVfG, 2. Aufl. 1987, Vorbem. zu § 19 Rdnr. 5 und § 20 Rdnr. 63; VGH Baden-Württemberg BWVPr 1983, 243; a.A. Brunn in GK, § 20 AsylVfG Nr. 98; BayOLG NVwZ 1985, 374).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Die eingetretene Bindungswirkung ist auch nicht etwa aufgrund des am 7. Januar 1987 in Kraft getretenen § 1 a AsylVfG (vgl. Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften vom 6. Januar 1987 - BGBl. I S. 89 -) deshalb entfallen, weil die Voraussetzungen, unter denen Nachfluchtgründe nach dieser Vorschrift bei der Entscheidung über das Asylbegehren unberücksichtigt bleiben sollen, sich nicht mit denjenigen decken, unter denen nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts subjektive Nachfluchttatbestände schon von vornherein nicht in den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallen.
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 155/97

    Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughafengelände

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 277.86

    Verfolgungsgefahr - Asylbewerber - Erneuerung/Verlängerung des Passes

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88

    Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87

    Asylverfahren - Politische Verfolgung - Ehegatte - Verfolgungsvermutung -

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 88.87

    Drittland - Zwischenaufenthalt eines Flüchtlings

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 15.88

    Begehren eines Flüchtlings zur Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland als

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 13.88

    Drittland - Zwischenaufenthalt eines Flüchtlings

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 9.88

    Sicherheit vor Verfolgung in einem Drittstaat - Fluchtbeendigung in einem

  • BVerwG, 14.10.1988 - 9 B 335.88

    Bindung der Verwaltungsgerichte an die Rechtsauffassung zum kausalen Zusammenhang

  • OVG Hamburg, 08.03.1989 - Bs II 62/88

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Anerkennung als Wohnungsnotfall und die

  • BGH, 17.06.1993 - VII ZR 243/91

    Kostentragung für Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughäfen

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01

    Fortbestehen der Ausreisepflicht

  • BVerfG, 20.07.1992 - 2 BvR 990/92

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des § 22 Abs. 1 AsylVfG

  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 36/91

    Bewilligung von Arbeitslosengeld für ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH -

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1991 - A 16 S 139/90

    Anwendung des AsylVfG § 2 bei latenter Gefährdungslage im Zeitpunkt der Ausreise

  • BVerwG, 14.03.1990 - 9 C 57.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstaates - Hilfestellung bei

  • BVerwG, 12.02.1992 - 9 B 189.91

    Entfallen des in einem anderen Land gewährten Schutzes vor politischer Verfolgung

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) -

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 46.88

    Drittstaat - Sicherheit vor politischer Verfolgung - Fluchtbeendigung -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1994 - 6 S 745/94

    Sozialhilfe: Umstellung von Geldleistung auf Sachleistung für Asylbewerber in

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 7 S 2948/96

    Zum Umfang der Sozialhilfe bei sonstig politisch Verfolgten bei Aufenthalt

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 193.89

    Zulässigkeit belastender Gesetze mit echter Rückwirkung - Schutzwürdiges

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 13 S 2937/90

    Keine Gruppenverfolgung albanischer Jugoslawen - inländische Fluchtalternative;

  • BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 226.86

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 53.87

    Asylverfahren - Bleiberecht - Asylrechtliche Aufenthaltsgestattung -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89

    Asylanspruch von äthiopischem Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 98.89

    Südafrikanischer Staatsangehöriger - Sicherheitslage südafrikanischer Flüchtlinge

  • VGH Hessen, 10.03.1987 - 10 TG 628/87

    Rechtsschutz eines asylsuchenden Ausländers bei Einreiseverweigerung an der

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89

    Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan - Sicherheit eines

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 192.89

    Sicherheit äthiopischer Flüchtlinge vor Verfolgung im Sudan - Darlegung der

  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 261.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen

  • VG Karlsruhe, 01.02.1994 - A 11 K 30967/92

    Anspruch eines srilankischen Staatsangehörigen ceylontamilischer

  • OVG Hamburg, 23.10.1987 - Bs V 317/87

    Bestimmung der Anforderungen an einen Schutz vor politischer Verfolgung eines

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