Gesetzgebung
BGBl. I 1988 S. 1185 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 02.08.1988, Seite 1185
- Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
- vom 25.07.1988
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Eine Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wurde bei Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Gesetz vom 25. Juli 1988,BGBl I S. 1185 ) diskutiert. - BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Ausdrücklich wies das BVerfG darauf hin, dass die Anhebung der Abzugshöchstbeträge für Spenden und Beiträge den politischen Parteien nur vorübergehend ein spürbares Gefälle gegenüber den kommunalen Wählervereinigungen begründe, da nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1185) sowie Art. 4 Nr. 11 Buchst. c des Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte --Haushaltsbegleitgesetz 1989-- vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 1988, 2265) Spenden an kommunale Wählervereinigungen seit dem Veranlagungszeitraum 1984 bis zu einem Höchstbetrag von 600 DM, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten von 1.200 DM von der tariflichen Einkommensteuer (nach § 34g EStG) abgesetzt werden könnten.