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   BGBl. I 1989 S. 1062   

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BGBl. I 1989 S. 1062 (https://dejure.org/1989,18936)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 15.06.1989, Seite 1062
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
  • vom 09.06.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    aa) § 6 Nr. 4 StBerG wurde durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) in das StBerG eingefügt und erhielt seine heutige Fassung durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874).

    Die Einfügung der Vorschrift beruhte nach den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks 11/3915, S. 17) auf den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juni 1980  1 BvR 697/77 (BVerfGE 54, 301, BStBl II 1980, 706) und vom 27. Januar 1982  1 BvR 807/80 (BVerfGE 59, 302, BStBl II 1982, 281), nach denen das sogenannte Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe hinsichtlich des Kontierens von Buchungsbelegen und der laufenden Lohnbuchhaltung mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sei.

  • BFH, 28.08.1990 - VII R 25/89

    Wissenschaftliches Hochschulstudium - Wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung -

    Eine "gleichwertige" Vorbildung verlangt das Gesetz lediglich in anderem Zusammenhang in § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG i.d.F. bis 1989, wo neben der Lehrzeit und Ablegung der Gehilfenprüfung eine "gleichwertige" Vorbildung anerkannt wird, wie auch nach der jetzt geltenden Fassung (vom 9. Juni 1989, BGBl I 1989, 1062) nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 für das "vergleichbare" Studium an einer Universität.

    Auch die Tatsache, daß der Gesetzgeber nach der Neufassung des § 4 Nr. 13 StBerG mit Wirkung vom 16. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) dem versicherungsmathematischen Sachverständigen die beschränkte Befugnis zur Steuerberatung verliehen hat, zeigt, daß auch er von einem inhaltlichen Bezug zwischen einem wirtschaftswissenschaftlich geprägten Mathematikstudium und der Steuerberatung ausgeht.

  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    a) Nach dem Erlaß des Berufungsurteils wurden die Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) über die Hilfeleistung in Steuersachen durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl. I S. 1062) geändert.

    Dies gilt um so mehr, als der Beklagte wie seine Berufskollegen - anders als die Angehörigen der steuerberatenden Berufe - für seine Inanspruchnahme werben darf (§ 8 Abs. 1 Satz 2 StBerG i.d.F. des Art. 1 Nr. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9.6.1989, BGBl. I S. 1062, 1063) und daher in der Lage ist, gegenüber möglichen Kunden den zulässigen Umfang seiner Tätigkeiten klarzustellen.

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge

    Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß die vom Kläger beanstandete Beitragspraxis des Beklagten nicht mit §"14 Abs."1 Nr."4"StBerG a.F. (= §"14 Abs."1 Nr."5 n.F. aufgrund des Änderungsgesetzes vom 9."Juni 1989, BGBl I 1062, 1063) vereinbar ist.
  • BFH, 31.08.1995 - VII R 98/94

    Steuerberater-Geschäftsführer - Niederlassung im "Nahbereich"

    In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: "Um der insbesondere in Ballungsgebieten üblichen Trennung von Geschäfts- und Wohnbereich Rechnung zu tragen, ist die Residenzpflicht nicht mehr an die politische Gemeinde gebunden, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet, sondern auf deren Nahbereich ausgedehnt worden" (BTDrucks. 11/3915 S. 24).

    Durch die Einführung des Begriffs" Nahbereich "durch das 4. StBerÄndG in § 50 Abs. 1 Satz 2 StBerG sollte lediglich die Residenzpflicht (hinsichtlich des Wohnsitzes) gelockert und durch ihre Ausdehnung über die politische Gemeinde, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet, auf deren (so die Gesetzesbegründung in BTDrucks. 11/3915 S. 24) oder dessen (so das Gesetz) Nahbereich der" insbesondere in Ballungsgebieten üblichen Trennung von Geschäfts- und Wohnbereich Rechnung "getragen werden.

  • FG Hamburg, 13.11.2018 - 6 K 59/18

    Prüfungsfreie Steuerberaterbestellung eines Professors

    In seiner Beschlussempfehlung schlug der Finanzausschuss dann aber vor (BT-Drs. 11/4358), dass sowohl für Fachhochschulprofessoren als auch für Universitätsprofessoren eine prüfungsfreie Bestellung zum Steuerberater erst nach zehn Jahren möglich sein sollte.

    Dieser Vorschlag wurde dann mit der Formulierung "Hochschule" in § 38 Abs. 1 Nr. 1 StBerG in das Gesetz vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, S. 1062) übernommen.

  • BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung

    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagte) widerrief im Hinblick auf die Eröffnung des Konkursverfahrens am 21. Juni 1989 die Bestellung des Klägers als Steuerberater gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) i. d. F. des 4. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (4. StBerÄndG) vom 9. Juni 1989 (BGBl I S. 1062, BStBl I S. 228) - StBerG n. F. -.

    In der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 11/3915 S. 23) wird dazu ausgeführt: "Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 setzt die Bestellung zum Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten voraus, daß der Bewerber in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 101/96

    Zulassung eines indischen "chartered accountant" als besonders befähigte Person

    Durch die Neufassung wird verhindert, daß Personen, die nach einschlägiger Ausbildung die Steuerberaterprüfung nicht bestanden haben oder diese nicht ablegen wollen, über § 50 Abs. 3 StBerG der Zugang zu einer leitenden Tätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft eröffnet wird (BTDrucks 11/3915 S. 24; ebenso: Charlier/Peter, Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 50 Rdnr. 39/1 und 39/2; Gehre, Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl., § 50 Rdnr. 14; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 50 StBerG B 732; Senatsurteil vom 14. November 1995 VII R 23/95, BFH/NV 1996, 372, 373).
  • BFH, 13.10.1994 - VII R 37/94

    Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei Erstellung der

    Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (4. StBerÄndG) vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) ist insoweit sogar die Hilfeleistungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins über die Rechtslage zur Zeit des Ergehens des Senatsurteils in BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147 hinaus erweitert worden, als sie nunmehr auch die Fälle umfaßt, in denen im Einkommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines teilweise als eigene Wohnung genutzten Zweifamilienhauses enthalten sind.
  • FG Hessen, 09.09.1996 - 13 K 580/95

    Erteilung der Genehmigung zum Tätigwerden als Geschäftsführer einer

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  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 33.88

    Steuerberatungsgesetz - Sozietät Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaft -

  • FG Niedersachsen, 11.10.2007 - 6 K 285/07

    Einordnung eines Vereins als eine Gesellschaft i.S.d. § 154 Abs. 2

  • BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91

    Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der

  • FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08

    Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3

  • FG Niedersachsen, 11.10.2007 - 6 K 296/07

    Bestandsschutz i.S.v. § 154 Abs. 2 S. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für

  • BFH, 09.10.1998 - VII B 11/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung

  • BFH, 21.07.1992 - VII R 28/91

    Voraussetzungen der Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Selbständige

  • BFH, 26.09.1989 - VII R 54/89

    Anerkennung einer unter der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter

  • FG Hessen, 04.06.1998 - 13 K 5600/97

    Anspruch auf Aufhebung eines Zurückweisungsbescheides; Erzielung von Einkünften

  • FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 536/98

    Steuerberatung; Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG für dänischen

  • BFH, 28.02.1989 - VII R 22/88

    Zurückweisung eines steuerlichen Bevollmächtigten/ Beistandes wegen fehlender

  • FG Nürnberg, 05.06.2003 - VII 89/01

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Anerkennung einer GmbH als

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