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   BGBl. I 1989 S. 1282   

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BGBl. I 1989 S. 1282 (https://dejure.org/1989,19691)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 07.07.1989, Seite 1282
  • Achtes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
  • vom 30.06.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Die maßgebende Vorschrift des § 14 Abs. 1 BeamtVG wurde in der Folgezeit geändert und lautet in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1282) wie folgt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Die Dienstzeit vom 26.10.1972 bis zum 31.12.1991 umfasse 19 Jahre und 67 Tage; davon seien gemäß § 14 Abs. 1 BeamtVG (in der am 31.12.1991 geltenden Fassung vom 30.06.1989, BGBl. I S. 1282) abgerundet 19 Jahre ruhegehaltfähig.
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 59.11

    Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltfähigkeit von Teilbeschäftigungszeiten; degressive

    Nach § 85 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG sind im vorliegenden Fall diejenigen Ruhegehaltssätze miteinander zu vergleichen, die sich aus der so genannten Mischberechnung nach Absatz 1 dieser Vorschrift, aus der Anwendung der am Tag des Ruhestandsbeginns am 1. September 2001 geltenden linearen Ruhegehaltsskala des § 14 Abs. 1 BeamtVG i.d.F. des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1786) mit einheitlichem Steigerungssatz für die gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit sowie aus der Anwendung der am 31. Dezember 1991 geltenden degressiven Ruhegehaltsskala des § 14 Abs. 1 BeamtVG i.d.F. des Gesetzes vom 30. Juni 1989 (- BeamtVG F. 1989 - BGBl. I S. 1282) für diese Dienstzeit ergeben.
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 3 BV 12.932

    Zur Frage der Auslegung des § 125b BRRG bzw. Art. 14 Abs. 2 LlbG hinsichtlich der

    Die neue Vorschrift sollte im Wesentlichen die Regelung des § 11a ArbPlSchG übernehmen (vgl. BT-Drs. 11/2218, S. 15).

    (vgl. BT-Drs. 11/2218, S. 14; vgl. BGBl. I 1989, S. 1282).

    Die zeitlichen Verschiebungen können individuell unterschiedlich groß sein, sodass eine gesetzliche Regelung ein generelles zeitliches Maß der Verzögerung festlegen muss, um in der Praxis handhabbar zu sein (vgl. BT-Drs. 11/2218, S. 5).

    Damit sollten die Sachverhalte erfasst werden, in denen die Geburt in ein so frühes Stadium der Ausbildung fällt, dass eine Einstellung binnen der Dreijahresfrist nicht erreicht werden kann (vgl. BT-Drs. 11/2218, S. 15).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Vielmehr erschließt sich aus der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers, die Vorschrift des § 125 b BRRG derjenigen des § 11 a Arbeitsplatzschutzgesetz nachzubilden (BT-Drs. 11/2218, S. 15; 11/4643, S. 2), daß auch ihr keine Rückwirkung beigemessen werden sollte (zur fehlenden Rückwirkung bei § 11 a ArbPlSchG vgl. BVerwGE 80, 1 m.w.N.).
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    (2) Demgegenüber beträgt der nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht (§ 14 BeamtVG seinerzeit zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1989, BGBl. I S. 1282) vom Beklagten bis zu diesem Zeitpunkt erreichte und ihm gewahrt bleibende und um den ermittelten Vomhundertsatz für die ab dem 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 2002 noch angefallenen ruhegehaltfähigen Dienstzeiten erhöhte Ruhegehaltssatz 73, 5 vH.
  • BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    § 22 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz (in der Fassung vom 30. Juni 1989 - BGBl. I S. 1282) gewährt der geschiedenen Frau eines verstorbenen Beamten einen Unterhaltsbeitrag.
  • VGH Bayern, 02.08.2011 - 3 BV 10.1804

    Ermessen bei Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts mit Dauerwirkung

    Mit Beschluss vom 18. Juni 2008, Az. 2 BvL 6/07 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl I S. 322) mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig sei, soweit hierdurch die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 2 und 3 BeamtVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1282) auf die Teilzeitbeschäftigung angeordnet wird.
  • VG Ansbach, 23.07.2013 - AN 1 K 12.01994

    Einstellung in den staatlichen Schuldienst

    Die vorgenannten Argumente legten eine sehr restriktive Auslegung und eine strenge Kausalitätsprüfung nahe; dies werde auch ausweislich der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zu § 125b BRRG (vgl. BT-Drucks. 11/2218, S. 14 f.) bestätigt.

    Ausweislich der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zu § 125b BRRG (vgl. BT-Drucks. 11/2218, S. 14 f.) solle für Verzögerungen, die uneingeschränkt der Pflege und Erziehung des Kindes dienen, aus sozialpolitischen Erwägungen ein Verzögerungsausgleich erfolgen.

  • BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Ruhegehaltsfähigkeit eines Erziehungsurlaubs

    Die dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Frage, ob die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG in der Fassung des § 36 Nr. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes vom 6. Dezember 1985 (BGBl I S. 2154), geändert durch Art. 6 Nr. 1 des 8. Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1282) - a.F. -, wonach die Zeit eines Erziehungsurlaubs eines Beamten bis zu dem Tag ruhegehaltfähig ist, an dem das Kind sechs Monate alt wird, mit Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 sowie 6 GG vereinbar ist, ist nicht klärungsbedürftig in dem dargelegten Sinne.
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 64.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Leistungen zur

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 52.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Leistungen zur

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 51.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Einberufung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 4 S 3249/89

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters - Härteausgleich nach Nr 10 der

  • VG München, 09.10.2009 - M 21 K 08.5891

    Keine Anerkennung von Ausbildungszeiten in einer Meisterschule als

  • VG Berlin, 28.01.1994 - 5 A 33.91

    Genehmigung zur Ausübung der Nebentätigkeit einer Lehrerin während einer

  • VG München, 09.10.2009 - M 21 K 09.2225

    Keine Anerkennung von Ausbildungszeiten an allgemeinbildenden weiterführenden

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