Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1455   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,15944
BGBl. I 1989 S. 1455 (https://dejure.org/1989,15944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,15944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 21.07.1989, Seite 1455
  • Neufassung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen
  • vom 03.07.1989

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 GG gestattet die Übertragung der ehemaligen Monopolrechte des Bundes auf die aus der Deutschen Bundespost POSTDIENST und der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Unternehmen, darunter das Netz-, Funkanlagen- und Telefondienstmonopol nach § 1 Abs. 2 und Abs. 4 Fernmeldeanlagengesetz - FAG - (vgl. die Fassung vom 3. Juli 1989, BGBl I 1455) ausdrücklich nur für eine Übergangszeit.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der

    § 2 Abs. 3 Nr. 3 EMVBeitrV konkretisiert die Befreiungsregelung entsprechend der Gesetzesbegründung (BTDrucks 12/2508, S. 18) dahin, dass die Privilegierung insbesondere den Betreibern von Sendefunkanlagen zugute kommen soll, für die eine Allgemeingenehmigung nach § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen - FAG - in der Fassung vom 3. Juli 1989 (BGBl I 1455) erteilt worden ist.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der

    § 2 Abs. 3 Nr. 3 EMVBeitrV konkretisiert die Befreiungsregelung entsprechend der Gesetzesbegründung (BTDrucks 12/2508, S. 18) dahin, dass die Privilegierung insbesondere den Betreibern von Sendefunkanlagen zugute kommen soll, für die eine Allgemeingenehmigung nach § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen - FAG - in der Fassung vom 3. Juli 1989 (BGBl I 1455) erteilt worden ist.
  • BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Nichtannahme der Revision

    Die Unterstellung der genannten Nutzungsverhältnisse unter privatrechtliche Regie erfolgte allerdings nicht schon im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Poststrukturgesetzes am 1. Juli 1989, sondern nach Maßgabe von § 65 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 65 Abs. 3 Satz 2 PostVerfG erst zwei Jahre später (vgl. Bekanntmachung der Neufassung des FAG vom 3. Juli 1989, BGBl. I S. 1455).
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94

    Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld

    Nach § 1 Abs. 1 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) i.d.F. v. 03. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) steht das Recht, Fernmeldeanlagen, nämlich Telegrafenanlagen für die Vermittlung von Nachrichten, Fernsprechanlagen und Funkanlagen zu errichten und zu betreiben, dem Bund zu.
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht