Gesetzgebung
BGBl. I 1989 S. 62 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 20.01.1989, Seite 62
- Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Vulkaniseur-Handwerk (Vulkaniseurmeisterverordnung - VulkMstrV)
- vom 11.01.1989
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.09.2000 - III R 57/97
Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben
Soweit die Klägerin daneben Reparaturen an Reifen ausführt, handelt es sich um eine handwerkliche Betätigung, wie sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Vulkaniseur-Handwerk (Vulkaniseurmeisterverordnung --VulkMstrV--) vom 11. Januar 1989 (BGBl I 1989, 62) ergibt. - BFH, 19.10.2000 - III R 56/97
Investitionszulage, Ausübung von Handel und Handwerk in einem Betrieb
Insoweit handelt es sich um eine handwerkliche Betätigung, wie sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Vulkaniseur-Handwerk (Vulkaniseurmeisterverordnung --VulkMstrV--) vom 11. Januar 1989 (BGBl I 1989, 62) ergibt.