Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 1420   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17107
BGBl. I 1990 S. 1420 (https://dejure.org/1990,17107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,17107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 21.07.1990, Seite 1420
  • Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)
  • vom 13.07.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    dd der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1957) und § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, das das Trägerverfahren für die nach Maßgabe einer Vorprüfung notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung bildet (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 18 UVPG).
  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    2.4.2 Welche betriebsplanpflichtigen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, ist in der auf § 57c S. 1 BBergG gründenden Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - v. 13. Juli 1990 (BGBl. I, S. 1420) bestimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1193/02

    Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg

    Einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf nach § 57 c BBergG n.F. in Verbindung mit § 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420) - UVP-V Bergbau - u.a. ein betriebsplanpflichtiges bergbauliches Vorhaben zur Gewinnung von Braunkohle im Tagebau mit einer Größe der beanspruchten Gesamtfläche einschließlich Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen von 10 ha oder mehr, mit einer Förderkapazität von 3.000 Tonnen oder mehr je Tag oder mit der Notwendigkeit einer großräumigen Grundwasserabsenkung.
  • VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13

    Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplan durch Planfeststellungsbeschluss musste auch gemäß den §§ 52 Abs. 2a Satz 1, 57a Abs. 2 BBergG i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990, BGBl. I S. 1420, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.09.2010, BGBl. I S. 1261 (UVP-V Bergbau) eine UVP durchgeführt werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12

    Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen

    Das Umweltrechtsbehelfsgesetz wäre allein dann nicht einschlägig, wenn nach dem UVPG oder der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (BGBl I 1990, 1420 in der derzeitigen Fassung BGBl I 2010, 1261) eine Pflicht zur Durchführung einer Unverträglichkeitsprüfung nicht bestünde, worauf die Beigeladene insbesondere abstellt.
  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05

    Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen

    Dem Anspruch des Klägers auf Zugang zu diesen Informationen stehen nicht die Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13.07.1990 (BGBl. I S. 1420) entgegen.
  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 8 CS 12.847

    Antragsbefugnis; Bergrechtliche Zulassung; Wasserrechtliche Erlaubnis zum

    Gemäß § 1 Nr. 8 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420) bedürfen der Umweltverträglichkeitsprüfung Tiefbohrungen zur Gewinnung von Erdwärme ab 1.000 m Teufe in ausgewiesenen Naturschutzgebieten oder gemäß den Richtlinien 79/409/EWG oder 92/43/EWG ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten.
  • BVerwG, 05.01.1998 - 4 B 43.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Oberflächeneigentümers gegen

    Der Rahmenbetriebsplan für einen Tiefbau mit zu erwartenden Bergsenkungen von 3 m oder mehr, dessen Zulassung spätestens ab dem 1. August 1990, dem Datum des Inkrafttretens des Bergrechtsänderungsgesetzes vom 12. Februar 1990 (BGBl I S. 215) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V-Bergbau - vom 13. Juli 1990 (BGBl I S. 1420), der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte (§ 52 Abs. 2 a, § 57 b BBergG, § 1 Nr. 1 Buchst. a, Doppelbuchst, bb BBergG), ist zwar ohne ein solches Verfahren (bereits vor diesem Datum) zugelassen worden.
  • VG Oldenburg, 19.06.2008 - 5 A 4956/06

    Planfeststellungsbeschluss Sandabbau Jade Weser Port

    Für das bergrechtliche Vorhaben der Sandgewinnung dieser Dimension ist nach §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 2 a Satz 1 BBergG ein Rahmenbetriebsplan erforderlich und nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 BBergG i.V.m. § 1 Nr. 1 lit. b, aa der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420) ein entsprechendes eigenes Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 11.5927

    Klagebefugnis; bergrechtliche Zulassung; Geothermie; Anwendbarkeit des

  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1274

    Klagebefugnis; bergrechtliche Zulassung; Geothermie; Anwendbarkeit des

  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293

    Abwehrrecht nur bei schwerwiegenden und wahrscheinlichen Schäden am

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht