Gesetzgebung
BGBl. I 1990 S. 1853 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 05.09.1990, Seite 1853
- Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG)
- vom 30.08.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung
Formelhafte Wendungen, die keine fallbezogene Prüfung erkennen lassen, sollten so ausgeschlossen werden (BT-Drs. 11/5829 S. 30 f.). - BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13
Anrechnung des Aufenthalts in einer "Jugendgerichtlichen Unterbringung" (JGU) auf …
Denn einer Einstufung als "andere Freiheitsentziehung" im Sinne des § 52a Satz 1 JGG steht nicht entgegen, dass dieser Unterbringung kein vollstreckbarer Unterbringungsbefehl nach § 72 Abs. 4 Satz 1, § 71 Abs. 2 JGG - wonach sie ohne Weiteres anrechenbar gewesen wäre (…vgl. Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 71 Rn. 14c, § 52 Rn. 8; Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz Nr. 1 zu §§ 52, 52a JGG; Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, BTDrucks. 11/5829, S. 30) - zugrunde lag, sondern sie "freiwillig" aufgrund einer Weisung gemäß § 116 Abs. 1 StPO erfolgt ist, da dem Angeklagten bei deren Nichtbefolgung der Vollzug der Untersuchungshaft drohte (vgl. BVerfG, NStZ 1999, 570;… Eisenberg, aaO, § 52 Rn. 8;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 52 Rn. 8;… Schady in Ostendorf, JGG, 9. Aufl., § 52 Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - 1 Ws 62/12
Maßgebliches Recht für die Entscheidung über die Reststrafenaussetzung bei …
Dass dem Gesetzgeber für die Fälle nach erfolgter Vollstreckungsabgabe ungeachtet der ansonsten umfassenden Verweisung auf das für Erwachsene geltende Vollstreckungsrecht in materiellrechtlicher Hinsicht eine Fortgeltung des § 88 JGG vorschwebte, ist den Gesetzesmaterialien (Bundestagsdrucksache 11/5829 vom 27. November 1989) nicht zu entnehmen (…zur Indizwirkung dieses Umstandes eingehend Heinrich, a.a.O., S. 185).
- OLG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 Ws 29/03
Weitere Beschwerde gegen die einstweilige Unterbringung nach dem …
Durch die Neufassung von § 71 Abs. 2 Satz 2 JGG auf Grund des ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vom 30. August 1990 (BGBl. I, 1853 ff.) ist die sinngemäße Anwendung des diesem Grundprinzip einfachgesetzlichen Ausdruck verleihenden § 120 StPO zwar ausdrücklich festgelegt worden (vgl. insoweit BT-Drucks. 11/5829, Seite 29). - BGH, 17.12.1993 - 2 ARs 426/93
Jugendgericht: Zuständigkeit für Vollstreckungsentscheidungen
Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (vom 30. August 1990 - BGBl. I, 1853 ff) ist der Jugendrichter für die Vollstreckung originär zuständig, in dessen Bezirk die Anstalt liegt, in der der Verurteilte untergebracht ist (vgl. § 85 Abs. 2, 4 JGG , Senatsbeschluß vom 8. März 1991 - 2 ARs 62/91). - OLG Hamm, 01.10.1998 - 2 Ws 407/98 Hiervon hat der Gesetzgeber nicht zuletzt im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der einstweiligen Unterbringung gemäß §§ 52, 52 a JGG ausdrücklich abgesehen (vgl. BT-Drucksache 11/5829, Seite 30).
- BGH, 08.03.1991 - 2 ARs 62/91
Vollstreckung der Unterbringung als orginäre Zuständigkeit des Jugendrichters
Gemäß § 85 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 JGG n.F. (vgl. Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes - 1. JGGÄndG - vom 30. August 1990 BGBl. I, 1853 f., 1856/1857) ist seit 1. Dezember 1990 hinsichtlich der Vollstreckung der Unterbringung eine orginäre Zuständigkeit des Jugendrichters des Amtsgerichts gegeben, in dessen Bezirk die Anstalt liegt, in der die Maßnahme vollzogen wird. - OVG Niedersachsen, 11.09.1992 - 4 M 3953/92 Die von ihm genannte Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durch das Gesetz vom 30.8.1990 (BGBl. I S. 1853), das nunmehr in seinem § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 vorsieht, der Richter könne dem.