Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2059   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20729
BGBl. I 1990 S. 2059 (https://dejure.org/1990,20729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,20729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 28.09.1990, Seite 2059
  • Bekanntmachung des Bundeswahlgesetzes in der für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag geltenden Fassung
  • vom 21.09.1990
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Nach §§ 19, 53 Abs. 3 Nr. 2 BWahlG in der Fassung der Bekanntmachungen vom 21. September 1990 (BGBl. I S. 2059) und vom 19. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2218) - BWahlG a.F. - (jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 [BGBl. I S. 1288]), sind Kreiswahlvorschläge dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am vierunddreißigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses waren insbesondere § 18 Abs. 2 und 4 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1990 (BGBl. I S. 2059) und vom 19. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2218) -- BWahlG a. F. -- (jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 [BGBl. I S. 1288]) in Verbindung mit den Übergangsregelungen für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag in § 53 Abs. 2 und 4 BWahlG a. F. Die Vorschriften lauten, soweit hier von Interesse:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht