Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2425   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20715
BGBl. I 1990 S. 2425 (https://dejure.org/1990,20715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,20715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 10.11.1990, Seite 2425
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 02.11.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620

    Abwasserabgabe, Überwachungswerte, Überschreitung der Überwachungswerte, Erhöhung

    Schon in den Gesetzesmaterialien werde § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG so verstanden (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.7.1989 BT-Drucks 11/4942 S. 10: "Überschreitet der Einleiter die nach § 4 Abs. 1 maßgeblichen Überwachungswerte").

    Es handelt sich bei den in Rede stehenden Aufwendungen demnach um solche, die entstanden sind für die Errichtung bzw. Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage, "deren Betrieb eine Minderung eines der der Ermittlung der Schadeinheiten zu Grunde zu legenden Werte beim Einleiten in das Gewässer um mindestens 20 vom Hundert und eine entsprechende Verringerung der Schadstofffracht erwarten lässt" (so die für das Jahr 1992 maßgebende Fassung gemäß Gesetz vom 2.11.1990 BGBl I S. 2425).

    Nach der Entwurfsbegründung betrifft die Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG den Fall, dass der Einleiter die nach § 4 Abs. 1 AbwAG maßgeblichen Überwachungswerte überschreitet (BT-Drucks 11/4942 S. 10); keine Rede ist in diesem Kontext von dem Fall der Überschreitung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG erklärter Werte.

    § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG will im Interesse des Umweltschutzes durch ein Verrechnungsverbot sicherstellen, dass der Anreiz zur Einhaltung der Überwachungswerte auch während der Bauphase nicht durch die Verrechnungsmöglichkeit aufgehoben wird (Regierungsbegründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks 11/4942 S. 10).

  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 2304/01

    Ermäßigung der Abwasserabgabe - Schadstoffreduzierung über Mindestanforderungen

    Erst § 9 Abs. 5 in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2425) habe die Ermäßigung des Abgabensatzes an die Einhaltung der "Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz" gekoppelt.

    Mit der Neufassung des § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetz vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2425) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass hinsichtlich der Inhalte der Einleitebescheide auf die Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7a Abs. 1 WHG abzustellen ist.

    So führt der Gesetzgeber in der Begründung zu § 9 Abs. 5 (Art. 1 Nr. 3 Buchst. b und c, BT-Drs. 11/4942, S. 9) aus: "Die nach § 9 Abs. 5 i.d.F. der Zweiten Novelle zum AbwAG bisher bestehende Möglichkeit durch besondere Reinigungsleistungen bei nicht gefährlichen Stoffen den Abgabesatz über die Halbierung hinaus bis zur Abgabefreiheit abzusenken, ist durch die Fortentwicklung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Abwasserreinigung und die entsprechende Fortschreibung der Abwasserverwaltungsvorschriften nach § 7a Abs. 1 WHG in der Praxis stark eingeschränkt.

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Für den durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl I S. 2425) eingeführten Schadstoffparameter Stickstoff (§ 3 Abs. 1 AbwAG i.V.m. Teil B Nr. 3 der Anlage hierzu) enthält der Bescheid keine Festlegung.

    Im vorliegenden Fall fehlte es jedoch an einem durch Bescheid festgelegten Überwachungswert für den durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (vom 2. November 1990, BGBl I S. 2425) in das Abwasserabgabengesetz aufgenommenen Schadstoffparameter Stickstoff, weshalb der Beklagte die Abgabe für Stickstoff auch nicht auf der Grundlage eines Bescheides, sondern nach dem höchsten Messergebnis aus der behördlichen Überwachung ermittelt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

    Für die durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2.11.1990 (BGBl I S 2425) mit Wirkung vom 1.1.1991 in das Abwasserabgabengesetz als abgabepflichtige Parameter neu aufgenommenen Schadstoffe Phosphor und Stickstoff bestand mangels gesetzlicher Übergangsregelung bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1991 noch keine Erklärungspflicht nach § 6 Abs. 1 S 1 AbwAG.

    Durch das am 1.1.1991 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2.11.1990 (BGBl. I S. 2425) - AbwAG - waren erstmals die Schadstoffe Phosphor (P) und Stickstoff (N) als abgabepflichtige Parameter in das Abwasserabgabengesetz aufgenommen worden (vgl. Art. 1 Nr. 1 des 3. Änderungsgesetzes).

    Nicht zu verkennen ist, daß der Gesetzgeber bei der Einführung der Schadstoffe Phosphor und Stickstoff in das AbwAG als für die Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers relevante Parameter mit Wirkung vom 1.1.1991 (vgl. Art. 5 des 3. Gesetzes zur Änderung des AbwAG vom 2.11.1990, BGBl. I, S. 2425) die Frage ungeregelt ließ, ob und inwieweit für das Veranlagungsjahr 1991 auch hinsichtlich dieser Schadstoffe eine Berechnung der Schadeinheiten auf der Basis erklärter Überwachungswerte möglich sein sollte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95

    Überwachungswerte; Gewässeraufsicht; Erhebungszeitraum

    Daß dieser § 9 Abs. 5 Satz 2 bei der 3. Änderung des Abwasserabgabengesetzes durch Gesetz vom 02. November 1990 (BGBl. I S. 2425) gestrichen worden ist, ändert nichts daran, daß für die Gewährung der Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 Satz 1, der hinsichtlich der Höhe der Ermäßigung geändert worden, im übrigen aber (fast) unverändert geblieben ist, die Einhaltung festgelegter Überwachungswerte weiterhin keine Rolle spielt.

    Das Ergebnis, das für die Gewährung der Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG - und damit auch für die nach § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG - die Einhaltung der im Bescheid nach § 4 Abs. 1 AbwAG festgesetzten Überwachungswerte keine Rolle spielt (so auch Sieder-Zeitler-Dahme, Kommentar zum AbwAG, § 9 Rdnr. 50, Schröder, Praxis der Gemeindeverwaltung, Erl. 2.4 zu § 9 AbwAG, Frey, Der neue § 9 Abs. 5 AbwAG, in: Korrespondenz Abwasser 1993, 1162; Ottens, Anm. zum erstinstanzlichen Urteil, in: Die Gemeinde 1996, 86, Ministerin für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Erlaß v. 19.04.1995 zum Vollzug des § 9 Abs. 5 AbwAG; a.A.: Berendes, AbwAG, 3. Aufl., S. 148 f., Roth, Kommentar zum AbwAG, 2. Aufl., § 9 Rdnr. 15, Lübbe-Wolff, Die Dritte Novelle zum AbwAG, in: NVwZ 1991, 445 ff., 448), wird bestätigt durch den Zweck, den der Gesetzgeber mit der Einführung des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG verfolgt hat: Er wollte die Einleiter, für die in den Abwasserverwaltungsvorschriften bewußt keine Anforderungen festgelegt sind und die ohne die Regelung des Satzes 4 keine Ermäßigung beanspruchen könnten, sondern die Abgabe nach dem vollen Abgabesatz zahlen müßten, gleichbehandeln mit den Einleitern, für die in den Abwasserverwaltungsvorschriften Anforderungen enthalten sind (BT-Drucks. 11/4942, S. 7 Ziff. III.4., S. 10).

    Insofern steht allerdings der in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/4942, S. 10, 3. Abs.) enthaltene Halbsatz "... auch wenn sie (= die Einleiter, für die keine Anforderungen in den Abwasserverwaltungsvorschriften festgelegt sind) die nach § 4 Abs. 1 im Bescheid festgelegten ... Werte einhalten" - das ist dem Beklagten zuzugeben - mit dem Gesetzeszweck nicht in Einklang.

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99

    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder

    Damit wird zum einen dem mit der Regelung des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 verfolgten gesetzgeberischen Anliegen Rechnung getragen, Einleiter, für die keine Anforderungen in den Abwasserverwaltungsvorschriften festgelegt sind, mit den unter § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG fallenden Einleitern gleichzubehandeln (BTDrucks 11/4942, S. 10).

    Dieses eindeutige Auslegungsergebnis wird durch den Hinweis der Beschwerde auf eine Formulierung in der Gesetzesbegründung nicht in Frage gestellt, wonach Einleiter ohne die Regelung des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 für Schadstoffeinheiten, für die keine Anforderungen in den Abwasserverwaltungsvorschriften festgelegt sind, die Abgabe nach dem vollen Abgabensatz zahlen müßten, "auch wenn sie" die Bescheid- oder Erklärungswerte einhalten (BTDrucks 11/4942, S. 10), zumal es - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - naheliegt, hierin eine beispielhafte Beschreibung der Ungleichbehandlung ("selbst wenn sie..."), nicht hingegen einen Anhaltspunkt für die Existenz eines einschränkenden gesetzlichen Tatbestandsmerkmals zu sehen.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

    Der vorliegenden Begründung (vgl. BTDrucks 11/4942) kann dies nicht entnommen werden.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Die Begrenzung der Verrechnung in § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG soll jedoch sicherstellen, dass der Anreiz zur Einhaltung der Überwachungswerte durch die Verrechnungsmöglichkeit nicht aufgehoben wird (BTDrucks 11/4942 S. 10).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96

    Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen

    Ob dies im Hinblick darauf, daß die Bescheide erst nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl I S. 2425) erlassen worden sind, zutrifft oder ob wegen der hier zu beurteilenden Festsetzung der Abwasserabgabe für das vor dessen Inkrafttreten abgeschlossene Veranlagungsjahr 1989 das Abwasserabgabengesetz i.d.F. vom 5. März 1987 (BGBl I S. 880) - AbwAG 1987 - hätte Anwendung finden müssen, bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner Entscheidung (vgl. zu der Übergangsproblematik Sieder/Zeitler/Dahme, WHG/AbwAG, § 10 AbwAG, Rn. 57 ff.; Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl., S. 172 f.).

    Dementsprechend ist bei späteren Novellierungen (vgl. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes, BTDrucks 11/4942, S. 10) im Zusammenhang mit den durch § 10 Abs. 3 AbwAG bezweckten Vergünstigungen stets von der Inbetriebnahme die Rede (- "in den drei Jahren vor Inbetriebnahme" bzw. "vor der Errichtung oder Erweiterung der Anlage" -).

  • BVerwG, 18.02.2010 - 7 C 11.09

    Abwasserabgabe, Verrechnung; Schadeinheiten; Schadstoffkonzentration im Abwasser;

    Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Anreiz zur Einhaltung der Überwachungswerte nicht durch eine Verrechnungsmöglichkeit aufgehoben wird." (vgl. BTDrucks 11/4942 vom 11. Juli 1989 zu Art. 1 Nr. 4 Buchst. a und b S. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 3310/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: zulässige Erhebung von

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 7299/95

    Abwasserbehandlungsanlage; Ermäßigung des Abgabesatzes; Phosphor; Reinigung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

  • BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 6/09

    Abwasserabgabe - Anerkennung einer Vorbelastung aus Trinkwassernetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02

    Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 1.98

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 9 A 1299/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids gegenüber eines Betreibers

  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 9 A 2/96

    Abwasserabgabe; Schuldner; Einleitung von Niederschlagswasser; Private

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 88.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3483/94

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser;

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3727/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3484/94

    Abwasserbehandlungsanlage; Inbetriebnahme; Beschickung mit Wasser; Einfahrphase;

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51

    Zulässigkeit der Verrechnung von Investitionskosten für die Errichtung des

  • VG München, 05.10.2010 - M 2 K 09.3600

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedgemeinde eines

  • VG Düsseldorf, 25.07.2001 - 8 K 8799/00

    Verzinsung von Erstattungsbeträgen nach Korrektur zu hoch bemessener

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht