Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2644   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17375
BGBl. I 1990 S. 2644 (https://dejure.org/1990,17375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,17375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 14.12.1990, Seite 2644
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
  • vom 10.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1995 - 8 A 789/95

    Sozialhilferecht: Angemessenheit eines Hausgrundstücks - Wohnflächenberechnung

    Es handelte sich bei diesem Hausgrundstück im hier streitbefangenen Zeitraum jedoch um Schonvermögen im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG in der mit Wirkung ab 1.1.1991 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10.12.1990 (BGBl. I S. 2644) in Kraft getretenen neuen Fassung - im folgenden: BSHG F. 1991 -.

    BT-Drucksache 11/391.

    BT-Drucksache 11/391, S. 6.

    dazu die ablehnende Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom 19.9.1990, BT-Drucks. 11/7928, S. 3, 5,.

  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Aus der seit 1. Januar 1991 geltenden Neufassung von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2644), die in Satz 3 die Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 II. WoBauG F. 1990 übernommen hat, kann die Klägerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    Das ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut in Satz 1 der neu gefaßten Vorschrift, die nicht mehr das Adjektiv "klein" verwendet, sondern nunmehr ein "angemessenes Hausgrundstück" schützt, und wird andererseits durch die Gesetzesmaterialien belegt, in denen die Übernahme der Wohnflächengrenzen aus § 39 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG F. 1990 als Neubestimmung (Erweiterung) des geschonten Vermögens mit dem Ziel bezeichnet wird, Familienheime und Wohnungen stärker als bisher zu schützen (vgl. BR-Drucks. 134/86 und BT-Drucks. 11/391, S. 5, und 11/7928, S. 1, 5).

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auch eine Eigentumswohnung kann nach Sinn und Zweck von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ein "kleines Hausgrundstück" im Sinne dieser Bestimmung sein (vgl. z.B. Gottschick/Giese, Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 9. Aufl. 1985, § 88 Rdnr. 5.7; siehe jetzt auch § 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 3 BSHG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10. Dezember 1990 <BGBl. I S. 2644> - n.F. -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2781/03

    Anspruch auf zuschussweise Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt bei

    Durch das 6. Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10. Dezember 1990, BGBl. I 2644, auf Grund dessen an die Stelle des "kleinen" das "angemessene" Hausgrundstück getreten ist, wurde die sogenannte Kombinationstheorie im Gesetz selber deutlicher umschrieben.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 5 C 28.89 -, FEVS 44, 141, unter Bezug auf den Gesetzentwurf des Bundesrates, Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 1. Juni 1987, BT-Drucks. 11/391, S. 5 f., und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom 19. September 1990, BT-Drucks. 11/7928, S. 1, 5.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines

    Ermächtigungsgrundlage für die angefochtenen Überleitungsbescheide ist § 82 JWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl I 633, ber. 795) iVm §§ 90 und 91 BSHG in der vor Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des BSHG vom 10. Dezember 1990 (BGBl I 2644) geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 - BSHG a. F. -(BGBl I 613).

    Die Neuregelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Sechste Gesetz zur Änderung des BSHG vom 10. Dezember 1990 (BGBl I 2644), durch die der gegenständliche Umfang des geschützten Vermögens erweitert wurde, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 5 C 28.89 -, FEVS 44, 141, ist nicht einschlägig, weil die angefochtenen Überleitungsanzeigen nur Ansprüche für den Zeitraum bis Dezember 1990 erfassen.

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Es mußte dem Gesetzgeber überlassen bleiben, ein solches Ergebnis, sollte es von ihm nicht (mehr) gewollt sein, durch eine Änderung des Gesetzes auszuschließen (s. nunmehr die Neufassung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG durch das 6. Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10. Dezember 1990 <BGBl. I S. 2644>).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Dieser Auslegung steht auch die Entstehungsgeschichte der "neuen" Fassung nicht entgegen, weil der dem Entwurf des Bundesrates beigegebenen Begründung von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG in der vorgeschlagenen Fassung (Bundestagsdrucksache 11/391) zu entnehmen ist, die "Wohnflächengrenzen" des zweiten Wohnungsbaugesetzes sollten nicht starr, sondern auf den Einzelfall angepaßt gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 7 S 2490/00

    Auswahl unter kostenersatzpflichtigen Erben

    Nach dieser Vorschrift (in der Fassung des 6. Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vom 10.12.1990, BGBl. I, S. 2644) darf die Sozialhilfe nämlich nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung eines angemessenen Hausgrundstücks, das vom Hilfesuchenden oder einer anderen in den §§ 11, 28 BSHG genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach seinem Tode bewohnt werden soll.
  • BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B

    Alsbaldige Berufsausbildung iS. von § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AlhiV

    Alsbaldig wird auch als Steigerung von baldig begriffen (vgl BT-Drucks 11/391 S 1 zu § 88 Abs. 2 Nr. 2 BSHG).
  • OVG Bremen, 17.10.1996 - 2 B 27/96

    Sozialhilferecht: Begriff des "angemessenen" Hausgrundstücks i.S. von § 88 Abs. 2

    § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG hat seine derzeitige Fassung durch Art. 1 Nr. 3 b des 6. Änderungsgesetzes vom 10.12.1990 (BGBl. I S. 2644) erhalten.
  • BVerwG, 26.07.1995 - 5 B 125.95

    Bewertung der 'Angemessenheit' eines Hausgrundstücks auf Grundlage des

  • VG Münster, 02.11.2004 - 5 K 1115/02

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht