Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2982   

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BGBl. I 1990 S. 2982 (https://dejure.org/1990,20032)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 29.12.1990, Seite 2982
  • Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (13. BAföGÄndG)
  • vom 20.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG, das hier in der Fassung des 13. BAföG-Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl I S. 2982) anzuwenden ist, hat das Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, ob die Förderungsvoraussetzungen für eine nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze nach § 10 Abs. 3 BAföG vorliegen.
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