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   BGBl. I 1990 S. 479   

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BGBl. I 1990 S. 479 (https://dejure.org/1990,19113)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 21.03.1990, Seite 479
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte
  • vom 14.03.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    cc) Überdies hatte der Gesetzgeber in Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte vom 14. März 1990 (BGBl I S. 479; im Folgenden: Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz - RADG) ein anderes Mittel gefunden, ohne Singularzulassung das Vier-Augen-Prinzip verpflichtend vorzuschreiben (vgl. BTDrucks 11/4793, S. 7).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 14/92

    Ausschließlichkeitsgrundsatz bei OLG-Zulassung des Rechtsanwalts

    Auch Anwälte aus EG-Partnerländern als Prozeßbevollmächtigte des ersten Rechtszuges unterliegen dem Verbot, in Berufungssachen vor den Zivilsenaten derjenigen Oberlandesgerichte aufzutreten, für die der Grundsatz der ausschließlichen Zulassung gilt (§ 3 Abs. 1 Satz 3 RADG, eingefügt durch Art. 1 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte vom 14. März 1990, BGBl. I S. 479).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93

    Pflichtmitgliedschaft; Versorgungswerk; Versorgungsabgabe; Steuerberatung

    Die Regelung über die Pflichtmitgliedschaft verstößt auch nicht gegen das Gesetz zur Durchführung der genannten Richtlinie vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1453) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1990 (BGBl. I S. 479).
  • BSG, 01.09.1993 - 13 BJ 5/93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Für die Tätigkeit ausländischer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EG, die als Rechtsanwälte nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes beruflich tätig werden dürfen, bei deutschen Gerichten gilt das Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der EG vom 22. März 1977 (EWGRL 77/249) zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (RADG) vom 16. August 1980 (BGBl I S 1453), das aufgrund der Beanstandung einzelner Regelungen durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Februar 1988 - 427/85 - durch Gesetz vom 14. März 1990 (BGBl I S 479) geändert worden ist.
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