Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 614   

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https://dejure.org/1990,17783
BGBl. I 1990 S. 614 (https://dejure.org/1990,17783)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 10.04.1990, Seite 614
  • Verordnung zur Bestimmung von Abfällen nach § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes (Abfallbestimmungs-Verordnung - AbfBestV)
  • vom 03.04.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Obwohl die Beschaffenheit der angefallenen "Stoffe" (UA 16) nicht mitgeteilt wird, kann davon ausgegangen werden, daß es sich um besonders überwachungsbedürftige Abfälle aus der Mineralölraffination nach § 2 Abs. 2 AbfG in Verbindung mit der Anlage zur Abfallbestimmungsverordnung vom 24. Mai 1977 (BGBl I S. 773), ab 1. Oktober 1990 ersetzt durch die Abfallbestimmungs-Verordnung vom 3. April 1990 (BGBl. I S. 614), handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 S 1141/99

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Anlage zur thermischen Behandlung von

    Hier ist von einem erheblichen Gefährdungspotential schon mit Blick auf die zum Einsatz kommenden Stoffe auszugehen, weil die Anlage für Verbrennungsversuche nicht nur mit überwachungsbedürftigen, sondern auch mit bestimmten besonders überwachungsbedürftigen Abfällen konzipiert ist (vgl. §§ 3 Abs. 8, 41 Abs. 1 KrW-/AbfG in Verbindung mit der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle v. 10.09.1996, BGBl I S. 1366, bzw. mit der zurzeit der Genehmigung insoweit noch maßgeblichen Abfallbestimmungs-Verordnung vom 03.04.1990, BGBl I S. 614).
  • OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
    Nach § 3 der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürtiger Abfälle - BestbüAbf - vom 10.9.1996 (BGBl. I S. 1366) gelten bis zum 31.12.1998 die in der Abfallbestimmungs-Verordnung - AbfBestV - vom 3.4.1990 (BGBl. I S. 614), geändert durch Art. 6 Abs. 26 des Gesetzes vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378) genannten Abfälle als besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Sinne des § 41 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 KrW/AbfG.
  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 3 Ss 971/98

    Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, Aufhebung, Abfallentsorgung, angesichts der

    Welche Abfälle unter diese Vorschrift fielen, war in der Abfallbestimmungs-Verordnung vom 03.04.1990 (BGBl. I, Seite 614), geändert durch Artikel 6 Abs. 26 des Gesetzes vom 27.12.1993 (BGB1.I, Seite 2378 ), abschließend festgelegt (vgl. Kunig in Kunig/Schwermer/ Versteyl, Abfallgesetz, 2. Aufl., § 2 Rdz. 44).
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