Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 730   

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BGBl. I 1990 S. 730 (https://dejure.org/1990,17781)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 19.04.1990, Seite 730
  • Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV)
  • vom 10.04.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2017 - 5 B 6.17

    Aufnahme einer Schmerzklinik in den Krankenhausplan mit Betten für multimodale

    Dazu weist der Beklagte zu Recht auf die fehlende Datengrundlage hin, die ihren Grund u.a. darin hat, dass die auf der Grundlage von § 28 Abs. 2 KHG erlassene Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10. April 1990 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534), in § 3 Satz 1 Nr. 3 die Krankenhausbetten erfassen lässt, gegliedert nach Art der Förderung und Fachabteilung sowie nach Art der Nutzung und Vertragsbestimmung, nicht aber nach Krankheitsbildern oder Zusatzbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung.
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