Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 1310   

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https://dejure.org/1991,20683
BGBl. I 1991 S. 1310 (https://dejure.org/1991,20683)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 27.06.1991, Seite 1310
  • Gesetz über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 - KOVAnpG 1991)
  • vom 21.06.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Mit der Einführung der Vorschrift durch das Gesetz über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 vom 21.6.1991 [BGBl I 1310]) wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 12/335 S 9) die Witwen von Beschädigten, die vor dem Inkrafttreten des BVG im Beitrittsgebiet am 1.1.1991 gestorben sind, den Witwen in der bisherigen Bundesrepublik gleichstellen.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 V 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Versagung - NS-Unrecht - Nationalsozialismus - Waffen-SS

    Der Anspruch der Klägerin auf Witwenbeihilfe richtet sich nach § 48 BVG in den für die streitige Zeit ab Januar 2002 geltenden Fassungen der Gesetze vom 21.6.1991 (BGBl I 1310; vom 1.1. 1991 bis 30.4. 2002), vom 11.4.2002 (BGBl I 1302; vom 1.5. 2002 bis 31.12.2004), vom 15.12.2004 (BGBl I 3396; vom 1.1. 2005 bis 20.12.2007) und vom 13.12.2007 (BGBl I 2904; ab 21.12.2007).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 RJ 42/03

    Rentenversicherung

    Zum anderen war diese Norm zudem nur in Verbindung mit § 66 Abs. 4 S. 2 BVG anwendbar, der in seiner für die Entscheidung des 9. Senats anzuwendenden Fassung des Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes vom 21.06.1991 (BGBl. I, 1310) seit dem 01.07.1991 im Bereich des Versorgungsrechts Anwendung fand und lediglich eine Verweisung auf Abs. 3 des § 118 SGB VI eröffnete.
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Mit der Einführung der Vorschrift durch das Gesetz über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-?Anpassungsgesetz 1991 vom 21.6.1991 <BGBl I 1310>) wollte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-?Drucks 12/335 S 9) die Witwen von Beschädigten, die vor dem Inkrafttreten des BVG im Beitrittsgebiet am 1.1.1991 gestorben sind, den Witwen in der bisherigen Bundesrepublik gleichstellen.
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