Gesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 1433 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 12.07.1991, Seite 1433
- Neufassung des Wohngeldgesetzes
- vom 04.07.1991
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96
Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte - …
Dem trägt nunmehr die aufgrund der neugefaßten Ermächtigung des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WoGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1991 (BGBl I S. 1433) erlassene Wohngeldverordnung (WoGV) in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1992 (BGBl I S. 1686) mit einer pauschalierenden Regelung sachgerecht Rechnung. - VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 7 S 418/99
Wohngeld für Studierende - Ausschlussregelung des WoGG § 41 Abs 3 S 1
Daß der Kläger Ausbildungsförderung im Hinblick auf die Höhe seines anzurechnenden Vermögens tatsächlich nicht erhalten habe, sei nach § 41 Abs. 3 Satz 2 WoGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.7.1991, BGBl. I S. 1433, unbeachtlich.In der hier maßgeblichen Bestimmung des § 41 Abs. 3 WoGG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des WoGG vom 4.7.1991 (BGBl. I 1433) und des Art. 2 Nr. 3 des Änderungsgesetzes vom 23.7.1992 (BGBl. I 1380) ist bestimmt:.
In dieser Vorschrift war - vergleichbar der hier maßgeblichen Fassung des WoGG vom 4.7.1991 (BGBl. I S. 1433) - bestimmt:.