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   BGBl. I 1991 S. 1732   

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BGBl. I 1991 S. 1732 (https://dejure.org/1991,18580)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 06.08.1991, Seite 1732
  • Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG)
  • vom 30.07.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    ob § 28 Absatz 1 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der Fassung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) vom 30. Juli 1991 (Bundesgesetzblatt I Seite 1732) mit Artikel 3 Absatz 1 GG vereinbar ist,.

    § 28 Absatz 1 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) vom 30. Juli 1991 (Bundesgesetzblatt I Seite 1732) ist insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, als bei der Berechnung des auf den Bedarf anzurechnenden Vermögens des Auszubildenden Grundstücke mit den Einheitswerten auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder 140 vom Hundert dieses Einheitswertes (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz) berücksichtigt werden, während Wertpapiere mit dem Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz) und sonstige Gegenstände mit dem Zeitwert im Zeitpunkt der Antragstellung (§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz) angesetzt werden.

    Die Vorschrift lautet in der für die Vorlage maßgeblichen Fassung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) vom 30. Juli 1991 (BGBl I S. 1732):.

  • BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in

    Der Kläger hält den unbestimmten Rechtsbegriff "in derselben Richtung fachlich weiterführend" in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG in der hier maßgeblichen Fassung vom 30. Juli 1991 (BGBl I S. 1732) für (erneut) grundsätzlich klärungsbedürftig.
  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 5.93

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung - Festsetzung eines

    Obwohl es dem Gesetzgeber bekannt war, daß in Fällen wesentlicher Reduzierung des Einkommens - etwa durch Eintritt von Arbeitslosigkeit Anfang 1991 - die Anrechnung des Einkommens aus einem früheren Zeitraum zu unausgewogenen Ergebnissen führen konnte (vgl. BT-Drs. 12/730, S. 7), hat er eine einzelfallbezogene Aktualisierung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse für Eltern aus dem Beitrittsgebiet erst ab August 1991 ermöglicht (Art. 1 Nr. 2 des 14. BAföGÄndG vom 30. Juli 1991 <BGBl I S. 1732>).
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