Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2064   

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BGBl. I 1991 S. 2064 (https://dejure.org/1991,19228)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 15.11.1991, Seite 2064
  • Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk
  • vom 07.11.1991

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98

    Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des

    Aus diesen Gründen ist die förmliche Annahme des vom Helfer gestellten Aufnahmeantrages durch das THW (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk THW-HelferVO - vom 7. November 1991, BGBl I S. 2064) entgegen der Auffassung der Beklagten nicht der Zeitpunkt, bis zu welchem die Zustimmung des Hauptverwaltungsbeamten längstens zurückwirken kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 8 B 902/99

    Verwaltungsakt; Aufschiebende Wirkung; Ausschluss durch Bundesgesetz; Formelles

    Darauf deutet nicht nur der Wortlaut der Verfügung vom 27. Oktober 1998 hin, in dem es - entsprechend § 10 Abs. 2 der Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom 7. November 1991 (BGBl. I S. 2064) - THW-MitwirkVO - und § 17 Abs. 7 Satz 1 und 2 der Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom 1. Dezember 1991 (THW-Rundverfügung vom 22. November 1991, abgedruckt in: Roeber/Goeckel, Katastrophenschutzgesetz, Kommentar, Stand: Juni 1996, Band 3, Anlage 33.1) - THW-HelferRiLi - heißt: "Nach Zustellung des Entlassungsbescheides haben Sie an den angeordneten Dienstveranstaltungen nicht mehr teilzunehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1997 - 25 A 5282/94

    Entlassung eines THW-Helfers; Entfallen der Eignung; Voraussetzung der

    Die Rechtsgrundlagen für die Entlassung eines Helfers im THW wegen gesundheitlicher Einschränkungen sind § 2 Abs. 3 Alternative 2 THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG - vom 22. Januar 1990 (BGBl. I 118) sowie § 10 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b der Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im THW - THW-HelfVO - vom 7. November 1991 (BGBl. I 2064).
  • VG Mainz, 25.09.2003 - 6 L 905/03
    Die Abberufungsverfügung findet ihre Rechtsgrundlage in § 9 Satz 2 der Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk ( THW-Mitwirkungsverordnung ) vom 07. November 1991 (BGBl. I, S. 2064) i.V.m. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-HelfRG) vom 22.01.1990 (BGBl. I. S. 118).
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