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   BGBl. I 1991 S. 630   

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BGBl. I 1991 S. 630 (https://dejure.org/1991,18279)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 15.03.1991, Seite 630
  • Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV)
  • vom 11.03.1991

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.10.1994 - XII ZB 20/94

    Auswirkungen der erhöhten Berücksichtigung von Zeiten der Verwendung eines

    Die BA hält diese Berechnung für unzutreffend, weil sie nicht berücksichtige, daß die Zeit der Verwendung des Ehemannes im Beitrittsgebiet zum Zwecke der Aufbauhilfe als ruhegehaltfähige Dienstzeit doppelt zu zählen sei (§ 3 der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung vom 11. März 1991, BGBl. I 630, i.d.F. der Verordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung vom 24. Juli 1991, BGBl. I 1709).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale

    Die Berufung des beklagten Amtes hat Erfolg; denn entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts, dessen Urteil vom 16. März 2000 daher im Berufungsverfahren abzuändern ist, kann die von dem Kläger bei der ZERV in Berlin zurückgelegte Dienstzeit nicht nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung - BeamtVÜV -, v. 11.3.1991, BGBl. I S. 630, i. d. F. d. Bek. v. 19.3.1993, BGBl. I S. 369) doppelt als ruhegehaltfähige Dienstzeit - bei der Versorgung des Klägers - berücksichtigt werden.
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