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   BGBl. I 1991 S. 869   

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BGBl. I 1991 S. 869 (https://dejure.org/1991,18275)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 18.04.1991, Seite 869
  • Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
  • vom 09.04.1991

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Geht man nämlich zugunsten des Klägers davon aus, daß er als Asylbewerber wegen der für diesen Personenkreis geltenden, nachstehend noch näher dargestellten Privilegierungen ebenfalls im Sinne dieser Vorschrift von dem Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit war, dann muß auch berücksichtigt werden, daß sein erlaubnisfreier Aufenthalt aus der asylrechtlichen Aufenthaltsgestattung folgte (§ 19 Abs. 1 AsylVfG in der hier noch anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991, BGBl I S. 869).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    § 29 AsylVfG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 869) setzt die unanfechtbare Anerkennung als Asylberechtigter voraus, an der es hier fehlt.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Dieser auf seine Anerkennung als Asylberechtigter gerichtete Antrag ist - auch unter Berücksichtigung des § 43 a AsylVfG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 869) - ein Folgeantrag im Sinne des § 14 AsylVfG, da der für den Kläger durch seine Eltern als damalige gesetzliche Vertreter gestellte Asylantrag vom 3. September 1984 später wirksam zurückgenommen worden ist, wovon auch die Beteiligten ausgehen.
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