Gesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 999 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 26.04.1991, Seite 999
- Neufassung der Grundstücksverkehrsverordnung
- vom 18.04.1991
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die zuständigen Bediensteten des beklagten Landkreises mit der durch Bescheid vom 7. Januar 1992 erteilten Genehmigung des zwischen den Klägern und der Voreigentümerin geschlossenen notariellen Kaufvertrages vom 6. November 1991 die ihnen nach der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche (AnmeldeVO) in der maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2162) und der Grundstücksverkehrsverordnung (GVVO) in der damals geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1991 (BGBl. I S. 999) obliegenden Amtspflichten schuldhaft verletzt haben. - BVerwG, 07.11.1996 - 7 C 24.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Unmöglichkeit aus der Natur …
Es kann daher offenbleiben, ob die Veräußerung nach den Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung vom 18. April 1991 (BGBl I S. 999) genehmigungsbedürftig war und - gegebenenfalls - ob deren Anforderungen die auf der Grundlage des § 49 KomVerf erteilte Genehmigung genügte. - VG Leipzig, 11.03.1993 - 1 K 506/92 Gemäß § 2 Abs. 1 a GVO in der Fassung vom 18. April 1991 (BGBl. 1991, S. 999) bedurfte die Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber in den fünf neuen Bundesländern einer Grundstücksverkehrsgenehmigung.