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   BGBl. I 1992 S. 1386   

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BGBl. I 1992 S. 1386 (https://dejure.org/1992,22244)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.07.1992, Seite 1386
  • Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter
  • vom 24.07.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

    Rechtsgrundlage der angegriffenen Entscheidungen sind Bestimmungen des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG), dessen Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits grundsätzlich geklärt hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Gestützt auf das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386, RNPG) enthob der Antragsgegner die Antragstellerin durch Bescheid vom 8. Dezember 1992 mit Wirkung vom 1. Januar 1993 ihres Amtes, weil sie bei ihrer richterlichen Tätigkeit in den Strafverfahren mit politischem Hintergrund gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe und aus diesem Grunde, aber auch im Hinblick auf ihre herausgehobene, politisch gebundene Stellung als Direktorin des Kreisgerichts ihrer Persönlichkeit nach für das Notaramt ungeeignet sei.
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Die angefochtene Verfügung beruht auf § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (RNPG) vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386).

    Es sollte vielmehr zugleich eine Rechtsgrundlage schaffen, um Juristen aus der Rechtsanwaltschaft zu entfernen, die auf andere Weise in das SED-Unrechtssystem verstrickt, beispielsweise an unberechtigten Freiheitsentziehungen beteiligt waren (vgl. Regierungsentwurf des Gesetzes, BT-Drucks. 12/2169 S. 6).

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    In dieser Entscheidung sind die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG) entschieden worden (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 242 ff.).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Rücknahme ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

    Der Senat teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Verteidigung gegen die gesetzliche Regelung in § 10 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386) - RAuaZulPrG - er hat auch keine Einwände gegen ihre Anwendung durch das Landgericht.

    Diese für eine Übergangszeit geschaffene gesetzliche Regelung wird dem Anspruch des Richters auf grundsätzliche Unabsetzbarkeit in gleicher Weise gerecht wie dem wichtigen Anliegen, in den der Bundesrepublik beigetretenen Teilen Deutschlands das Vertrauen in.die Rechtspflege zu stärken (vgl. BT-Drucks. 12/2169 S. 10).

  • BGH, 31.01.1997 - AnwZ (B) 8/96

    Ablehnung eines Zulassungsantrags zur Rechtsanwaltschaft - Untersagung der

    Grundlage der von der Antragsgegnerin ausgesprochenen Rücknahme ist das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (RNPG) vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386).

    Zielsetzung des Gesetzes war es aber auch, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Juristen aus der Rechtsanwaltschaft zu entfernen, die "auf andere Weise (als als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit) mit dem SED-Unrechtssystem verstrickt waren" (vgl. BT-Drs. 12/2169, S. 2).

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines

    Grundlage der vom Antragsteller angefochtenen Verfügung ist das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (RNPG) vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386).

    Zielsetzung des Gesetzes war es aber auch, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Juristen aus der Rechtsanwaltschaft zu entfernen, die auf andere Weise in das SED-Unrechtssystem verstrickt, beispielsweise an unberechtigten Freiheitsentziehungen beteiligt waren (vgl. Regierungsentwurf des Gesetzes, BT-Drucks. 12/2169 S. 6).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Nach § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386 - RNPG -), das nach Erlaß des Amtsenthebungsbescheids in Kraft getreten ist, sind diese Umstände unerheblich.
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    Grundlage des vom Antragsgegner ausgesprochenen Widerrufs ist das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (RNPG) vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 14/94

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt infolge einer Tätigkeit für das

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit für das MfS

  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 944/95

    Amtsenthebung als Notar wegen inoffizieller Mitarbeit bei der Staatssicherheit

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 49/94

    Inoffizielle Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zusammenarbeit mit dem

  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 481/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden früherer DDR-Strafrichter gegen Rücknahme ihrer

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Sofortige Beschwerde gegen Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95

    Voraussetzungen für den Widerruf der Anwaltszulassung nach § 1 RNPG

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 17/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Unwürdigkeit

  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 57/93

    DDR - Rechtsanwalt - Versagung der Zulassung

  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Mitarbeit beim Ministerium

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 76/97

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Mitarbeit beim

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