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   BGBl. I 1992 S. 1477   

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BGBl. I 1992 S. 1477 (https://dejure.org/1992,19548)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 11.08.1992, Seite 1477
  • Neufassung der Grundstücksverkehrsordnung
  • vom 03.08.1992

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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Bei Grundstücken und Gebäuden ist zusätzlich § 20 der Grundstücksverkehrsordnung - GVO - i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl. I S. 1477) zu beachten (§ 12 Abs. 3 Satz 2 InVorG).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Wie aus § 7 der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182) hervorgeht (ebenso schon § 20 GVO i.d.F. der Bek. vom 3. August 1992 (BGBl I S. 1477)), führen die Rücknahme, der Widerruf oder eine sonstige Aufhebung der erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht nachträglich zur Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrags und des darauf beruhenden, durch Eintragung in das Grundbuch bewirkten Eigentumsübergangs.
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

    Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer

    Es hat durch den Bundesgesetzgeber weitere, zum Teil erhebliche Änderungen erfahren, insbesondere durch Art. 4 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (2. VermRÄndG) vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) - infolge dieser Änderung wurde die Vorschrift in Grundstücksverkehrsordnung umbenannt und durch Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl. I S. 1477 - GVO a.F.) neu gefaßt - und durch Art. 15 des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes (RegVBG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), der die Vorschrift insgesamt (wiederum) neu gefaßt hat (GVO n.F.).
  • BGH, 25.03.1994 - V ZR 171/92

    Fortbestehen der Eigentumsverschaffungspflicht des Grundstücksverkäufers nach

    Die Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung ist nicht dadurch wieder entfallen, daß die Versagungsgründe der GVVO mit dem Einigungsvertrag Anl. II B Kap. III Sachgebiet B Abschn. II 1 aufgehoben wurden und die Genehmigung nach der nunmehr geltenden Neufassung der GVVO vom 3. August 1992 (BGBl I S. 1477) jetzt zu erteilen wäre.
  • BGH, 07.05.1993 - V ZR 99/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks

    Der bei dem zuständigen Vermögensamt nach § 30 Abs. 1 VermG gestellte Antrag auf Rückübertragung bewirkt nach §§ 1, 2 der Grundstückverkehrsordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl I 1477) eine - beschränkte - Grundbuchsperre.
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Denn in derartigen Fällen kann lediglich eine schuldrechtliche Rückabwicklung des trotz Aufhebung wirksam gebliebenen Rechtsgeschäfts erfolgen (vgl. im einzelnen § 7 der Grundstücksverkehrsordnung - GVO - i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1993, BGBl I S. 2182, ebenso schon § 20 GVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992, BGBl I S. 1477).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Eine Genehmigung des Kaufvertrages ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Grundstücksverkehrsverordnung (in der Bekanntmachung ihrer Neufassung vom 3. August 1992, BGBl I Seite 1477) bereits durch die Zustimmung des Berechtigten ermöglicht worden, einer weitergehenden Regelung bedurfte es insoweit nicht.
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10

    Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen

    c) Die Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung ist auch nicht dadurch wieder entfallen, dass die Versagungsgründe der Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken mit dem Einigungsvertrag (Anl. II B Kap. III Sachgebiet B Abschn. II 1) aufgehoben wurden und die Genehmigung nach der später geltenden Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken vom 3. August 1992 (BGBl. I S. 1477) zu erteilen gewesen wäre.
  • FG Brandenburg, 08.10.1998 - 2 K 856/97

    Rechtmäßigkeit des Ansatzes eines Spekulationsgewinns bei der Einkommensteuer im

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