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   BGBl. I 1992 S. 519   

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BGBl. I 1992 S. 519 (https://dejure.org/1992,19982)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.1992, Seite 519
  • Neufassung der Erschwerniszulagenverordnung
  • vom 13.03.1992

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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    Schließlich war und ist in der aufgrund der Ermächtigung in § 47 BBeSG von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV), zuletzt in der Fassung vom 13.03.1992 (BGBl. I S. 519) unter den dortigen §§ 3 bis 6 eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten festgelegt.
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 24.99

    Erschwernis, Abgeltung durch Stellenzulage; Erschwerniszulage, Konkurrenz

    Der Kläger hat gemäß § 2 Abs. 2 EZulV, der für den mit der Klage erfassten Zeitraum noch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1992 (BGBl I S. 519) anzuwenden ist, keinen Anspruch auf die begehrte Erschwerniszulage gemäß §§ 7 ff. EZulV (sog. "Taucherzulage") für die Monate August, September und Oktober 1996 .
  • LAG Hessen, 29.10.1996 - 9 Sa 557/96

    Zulage: Wechselschichtzulage für Feuerwehrleute

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 402/94

    Zum Dienst in Wechselschicht bei gegenseitiger Ablösung in 24-Stundenschichten;

    Der im Hauptantrag zulässig geltend gemachte Anspruch auf Gewährung einer Wechselschichtzulage ab dem 1.4.1991 gemäß § 22 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.3.1992 (BGBl. I S. 519) - EZulV - steht dem Kläger nicht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 4 S 2623/96

    Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung - Kürzung der Wechselschichtzulage bejaht

    Zur Besoldung gehörende Dienstbezüge sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG auch Zulagen und damit grundsätzlich auch Zulagen nach der aufgrund der Ermächtigung in § 47 Satz 1 BBesG erlassenen Erschwerniszulagenverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.03.1992 (BGBl. I Seite 519, mit späteren Änderungen).
  • VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 210/04

    Erschwerniszulage; MEK-Zulage; Mobiles Einsatzkommando; Schichtzulage;

    Mit Schreiben vom 23. August 2002 beantragte er unter Hinweis auf die Praxis in den Bundesländern Berlin und Bremen und die starke Beeinträchtigung aufgrund des bedarfsorientierten Dienstes darüber hinaus, ihm auch eine Zulage für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst zunächst nach § 22 Erschwerniszulagenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 13. März 1992 (BGBl. I S. 519) - im Folgenden: EZulV a. F. - und seit 1998 gem. § 20 EZulV in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497) - im Folgenden: EZulV n. F. - zu gewähren.
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