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   BGBl. I 1992 S. 845   

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https://dejure.org/1992,23734
BGBl. I 1992 S. 845 (https://dejure.org/1992,23734)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 10.04.1992, Seite 845
  • Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung
  • vom 02.04.1992

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 87/95

    Anlieferungsreferenzmenge Milch - endgültige und entschädigungslose Kürzung

    Nach § 4b Abs. 6 MGV i.d.F. der 24. Änderungsverordnung vom 2. April 1992 (BGBl I 1992, 845) sind vom 1. April 1992 an 4, 74 % von jeder zugeteilten Referenzmenge ausgesetzt worden.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von nicht abgespaltenen Milchquoten

    Die im BMF-Schreiben erwähnten Kürzungen von insgesamt 8, 74% (vgl. § 4 a MGV in der bis 31. März 1993 geltenden Fassung sowie § 4 Abs. 1 MGV i.d.F. der 27. Änderungsverordnung vom 24. März 1993 (BGBl. I 1993, 374) i.V.m. § 4 b Abs. 6 MGV i.d.F. der 24. Änderungsverordnung vom 02. April 1992 (BGBl. I 1992, 845 ) bezogen sich auf die gesamten Milchlieferrechte.
  • BFH, 19.03.1996 - VII R 87/95

    Gültigkeit der Regelung in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung

    Nach § 4 b Abs. 6 MGV i. d. F. der 24. Änderungsverordnung vom 2. April 1992 (BGBl I 1992, 845) sind vom 1. April 1992 an 4, 74 % von jeder zugeteilten Referenzmenge ausgesetzt worden.
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