Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1361   

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https://dejure.org/1993,24284
BGBl. I 1993 S. 1361 (https://dejure.org/1993,24284)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 05.08.1993, Seite 1361
  • Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
  • vom 27.07.1993

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (83)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    § 3 Abs. 1 und Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) vom 27. Juli 1993 (BGBl I S. 1361) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl I S. 1798):.
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93

    Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine

    A (2) -, b) die Verfügung des Grenzschutzamtes Frankfurt am Main vom 4. Juli 1993 - EA3-3227-93-A -, c) den Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 4. Juli 1993 - A 1740795-283 - sowie - mittelbar - gegen § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (Bundesgesetzblatt I Seite 1361) Beteiligt: Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, - Bevollmächtigter: Professor Dr. Kay Hailbronner - hier: Erinnerung gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung für den Antrag auf Anordnung der Vollstreckung hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterin Präsidentin Limbach, der Richter Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß und der Richterin Osterloh am 10. Dezember 1998 einstimmig beschlossen:.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Aus der Vorschrift des § 13 Abs. 2 AsylVfG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 - BGBl. I S. 1361 - (früher § 7 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG), nach der im Regelfall mit jedem Asylantrag sowohl die Feststellung, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, als auch die Anerkennung als Asylberechtigter begehrt wird, läßt sich nichts Abweichendes herleiten.
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