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   BGBl. I 1993 S. 1473   

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BGBl. I 1993 S. 1473 (https://dejure.org/1993,26320)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 19.08.1993, Seite 1473
  • Neufassung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
  • vom 11.08.1993

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Wird zitiert von ... (1499)

  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Juli 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. April 2008 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    das Antragsrecht aus Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG in § 76 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 [BGBl I S. 1473], zuletzt geändert durch Art. 8 der Verordnung vom 31. August 2015 [BGBl I S. 1474]).
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