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   BGBl. I 1993 S. 1666   

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BGBl. I 1993 S. 1666 (https://dejure.org/1993,24664)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 14.10.1993, Seite 1666
  • Gesetz zur Anpassung des EWR-Ausführungsgesetzes
  • vom 27.09.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

    Nach § 2 ZHG in der Fassung der Bekanntmachung v. 16.4.1987 (BGBl. I 1126), zuletzt - vor dem September 2001 - geändert durch Gesetz v. 27.9.1993 (BGBl. I S. 1666, 2436) war für die dauerhafte Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit in Deutschland eine sog. Approbation erforderlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1997 - 25 A 5478/94

    Fortgeschrittenes Lebensalter; Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Berufliche

    Ihrem Schriftsatz vom 17. Juni 1996 ist ferner zu entnehmen, daß sie derzeit noch lediglich über eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 10 Abs. 1 der Bundesärzteordnung - BÄO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987, BGBl. I 1218, und des Änderungsgesetzes vom 27. September 1993, BGBl. I 1666, verfügt.
  • VGH Bayern, 03.11.1995 - 7 CS 95.3110

    Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis bei Bestehen eines

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