Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1683   

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BGBl. I 1993 S. 1683 (https://dejure.org/1993,21273)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 15.10.1993, Seite 1683
  • Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • vom 06.10.1993

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 10 S 2860/07

    Geltung des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr auch für Maßnahmen zur

    Ziel der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 6. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1683) war die Straffung und Vereinfachung der durch zahlreiche Änderungen unübersichtlich gewordenen Regelungen des Gebührentarifs und der verstärkte Übergang zu Rahmengebühren anstelle der bisher regelmäßig vorgeschriebenen Festgebühren (vgl. Begründung des Entwurfs des Bundesministeriums für Verkehr, BR-Drs. 544/93, S. 28, 30).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 8 BV 03.1703

    Bindung des Berufungsgerichts durch rechtswidrige Berufungszulassung durch den

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  • VGH Hessen, 02.09.2008 - 5 B 1644/08

    Maßnahme zur Durchsetzung einer Stillegungsverfügung betr. ein Kfz;

    Noch in der Fassung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 6. Oktober 1993 (BGBl. I Seite 1683) fand sich hinter dem Tatbestandsmerkmal "Sonstige Anordnungen nach der StVZO" der klarstellende Klammerzusatz "z. B. zwangsweise Einziehung des Führerscheins", der erkennen lässt, dass vom Verordnungsgeber auch Vollzugshandlungen als gebührenpflichtig angesehen wurden.
  • VG Stuttgart, 23.10.2007 - 10 K 2765/06

    Zur Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Vollstreckungsgebühren für

    Seit der Neufassung im Jahr 1993 (BGBl. I S. 1683/1686) lautete die nunmehrige Ziffer 254:.
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