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   BGBl. I 1993 S. 1877   

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BGBl. I 1993 S. 1877 (https://dejure.org/1993,25866)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 24.11.1993, Seite 1877
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FStrAbÄndG)
  • vom 15.11.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Sie trägt der Einstufung des Vorhabens als vordringlicher Bedarf im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1993 (Anlage zu § 1 FStrAbG i.d.F. vom 15. November 1993, BGBl I S. 1877) Rechnung.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Das Fernstraßenausbaugesetz in der Fassung des 4. FStrAbÄndG vom 15. November 1993 (BGBl I S. 1877) ist nach Art. 3 des 4. FStrAbÄndG rückwirkend mit dem 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    4 a) Die Beschwerde vermisst in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils eine Auseinandersetzung mit ihrem Vortrag im Schriftsatz vom 18. August 2003, wonach die gesetzliche Bedarfsfeststellung aus dem Jahre 1993 infolge des Ablaufs der Frist des § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1993 BGBl I S. 1877 und wegen grundlegender Änderung der Verhältnisse obsolet geworden sei.
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