Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 2446   

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https://dejure.org/1993,21255
BGBl. I 1993 S. 2446 (https://dejure.org/1993,21255)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 31.12.1993, Seite 2446
  • Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Altersübergangsgeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1994 (AFG-Leistungsverordnung 1994)
  • vom 22.12.1993

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Dieser Zahlbetrag ist der Anlage 1 der AFG-Leistungsverordnung 1994 vom 22. Dezember 1993 (BGBl I 2446) zu entnehmen.
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Nach der AFG-Leistungsverordnung für das Jahr 1994 vom 22. Dezember 1993 (BGBl I 2446) beträgt bei einem Arbeitsentgelt von 730,- DM und einer Nettolohnersatzquote von 67 vH der Leistungssatz in der Leistungsgruppe C 346, 20 DM wöchentlich.
  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

    Rechtsgrund war der Erlass der AFG-Leistungsverordnung 1994 vom 22.12.1993 (BGBl I 2446).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 1/96

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld (Alg) - Abzug von

    Bei einem wöchentlichen Arbeitsentgelt von 1.430,- DM (§ 112 AFG), das die Beklagte einem Antrag des Klägers entsprechend nachträglich eingeräumt hat, sind dies nach der AFG-Leistungsverordnung 1994 vom 22. Dezember 1993 (BGBl I 2446) in der - günstigsten -, der Steuerklasse 3 entsprechenden, Leistungsgruppe C die bewilligten 549, 60 DM wöchentlich.
  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96

    Bemessung der Höhe der Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Berücksichtigung von

    Der verminderte Betrag ergab sich aus dem Inkrafttreten des 1. Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. De-zember 1993 (BGBl I 2353), das den allgemeinen Leistungssatz der Alhi von 56 vH auf 53 vH herabsetzte, und der gleichfalls am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen AFG-Leistungsverordnung 1994 vom 22. Dezember 1993 (BGBl I 2446), die höhere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in den Zahlbeträgen berücksichtigte.
  • LSG Bayern, 30.07.1999 - L 8 AL 336/98

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld sowie die Erstattung des

    Um dies festzustellen, hätte der Kläger sich anhand der AFG-Leistungsverordnung 1994 vom 22.12.1993 (BGBl.I S.2446) informieren müssen, welcher wöchentliche Leistungssatz sich angesichts des im Bewilligungsbescheid genannten Bemessungsentgelts bei Zugrundelegung der Leistungsgruppe D ergibt.
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