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   BGBl. I 1993 S. 2449   

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BGBl. I 1993 S. 2449 (https://dejure.org/1993,20018)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 31.12.1993, Seite 2449
  • Zollverordnung (ZollV)
  • vom 23.12.1993

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 29.01.2015 - V R 5/14

    Zum Merkmal "Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer" in § 3 Abs. 8 UStG

    Nach Art. 237 ZKDVO würden die Empfänger zollrechtlich als Anmelder gelten, weil es sich bei dem Warentransport durch die P um Postsendungen handelte, die gemäß Art. 38 Abs. 4 ZK i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b aa der Zollverordnung in der Fassung vom 22. Dezember 2003 --ZollV-- (BGBl I 1993, 2449) von der Verpflichtung des Beförderns freigestellt waren.
  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der

    Es sind schon keine vernünftigen - insbesondere keine betrügerischen - Gründe ersichtlich, warum Personen aus Drittländern, ohne dass die Adressaten dies veranlasst hätten, konkreten Empfängern im Bundesgebiet Waren im Wert von über 22,- EUR, Alkohol, alkoholische Getränke, Tabakwaren oder Kaffee übersenden würden - unterhalb dieser Wertgrenze wären die Waren gestellungsbefreit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) Zollverordnung vom 23.12.1993 (BGBl. I 1993, 2449) -, zumal das Porto aus Drittstaaten ungleich höher ist als bei nationalen Postsendungen.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-80/15

    Robert Fuchs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif

    § 2 ("Zollstraßen") Abs. 3 der Zollverordnung vom 23. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2449 und 1994 I S. 162) lautet:.
  • BFH, 06.12.2001 - VII R 76/00

    Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf

    Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthielten §§ 11 und 14 der Zollverordnung (ZollV) vom 23. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2449).
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 4 K 2057/96

    Zigaretteneinfuhr; vorschriftswidriges Verbringen; Gestellungspflicht der Post;

    Auf der Grundlage von Art. 38 Abs. 4 ZK ist die einzelstaatliche Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben b) aa) der Zollverordnung vom 23. Dezember 1993 (BGBl. I, 2449) ( ZollV ) erlassen worden (§ 2 Abs. 6 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I, 2125) ( ZollVG )).
  • FG Hamburg, 16.11.2015 - 4 K 100/14

    Marktordnungsrecht: Anspruch auf originäre Ausstellung einer Ausgangsbestätigung

    Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verfahrensanweisungen ist § 8a der Zollverordnung vom 23.12.1993 (BGBl. I 2449; 1994 I 162) in der Fassung von Art. 8 der Verordnung vom 05.10.2009 (BGBl. I 3262).
  • FG Hamburg, 17.09.2014 - 4 V 169/14

    Zollrecht: Abgabe von Schiffsbedarf an Passagiere - Antrag auf Aussetzung der

    Für die Antragstellerin besteht eine Bezugsberechtigung für den Bezug von Schiffsbedarf nach § 27 Abs. 2, 3 Zollverordnung (BGBl. I 1993 S. 2449, m. spät. Änd.)  - im Folgenden: ZollV -, aufgrund derer sie bis zum Erlass der streitgegenständlichen Verfügung für die Ausstattung der MS A unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Gemeinschaftswaren als Schiffsbedarf zum unmittelbaren Verbrauch an Bord beziehen konnte.
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