Gesetzgebung
BGBl. I 1993 S. 268 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 26.02.1993, Seite 268
- Fünfte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz
- vom 23.02.1993
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.10.1997 - I ZR 116/95
Freistellung eines Gütertransports von den Bestimmungen des GüKG
Die anschließende Erwägung, daß nach einer Marktbeobachtungsphase zu entscheiden sei, ob bei Transporten gem. § 1 Nr. 28 FreistellungsVO-GüKG das Mitführen von Anhängern zu untersagen oder eine maximal statthafte Gesamtnutzlast bzw. ein höchstzulässiges Gesamtgewicht festzulegen sei (so jetzt § 1 Nr. 28 der Verordnung i.d.F. vom 23.2.1993, BGBl. I S. 268), steht der hier vertretenen Auslegung des Freistellungstatbestandes nicht entgegen; denn die erwogene Möglichkeit, das Mitführen von Anhängern ausdrücklich zu untersagen, sollte die ursprüngliche Regelungsabsicht offensichtlich nur klarstellen.