Gesetzgebung
BGBl. I 1993 S. 463 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 28.04.1993, Seite 463
- Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen (Finanzbereinigungsgesetz-DDR)
- vom 22.04.1993
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92
Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten
Auch das inzwischen erlassene Finanzbereinigungsgesetz-DDR vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 463) sieht zwar in §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 ein Erlöschen der noch aus der Wirtschaftstätigkeit bis zum 30. Juni 1990 nach der Abgabenordnung für Betriebe der sozialistischen Landwirtschaft vom 10. Mai 1985 begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den öffentlichen Haushalten und Genossenschaften vor; § 1 Abs. 4 schließt jedoch ein Rückforderungsrecht für Forderungen und Verbindlichkeiten, die bereits durch Erfüllung erloschen sind, ausdrücklich aus. - OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93
Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR
(3) Schließlich wird Artikel 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt, daß der Klägerin eine Teilhabe am Forderungserlaß nach §§ 1, 2 FinanzbereinigungsG vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 463) versagt wird:. - BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95
Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG
Das Finanzbereinigungsgesetz-DDR vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 463) steht einem solchen Anspruch nicht entgegen. - OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem …
Ebensowenig verstößt es gegen Artikel 3 Abs. 1 GG , daß die Gemeinschuldnerin am Forderungserlaß nach 1, 2 FinanzbereinigungsG vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 463) nicht partizipiert.