Gesetzgebung
BGBl. I 1994 S. 1523 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 19.07.1994, Seite 1523
- Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung
- vom 09.07.1994
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 17.01.1996 - 2 BvR 589/92
Verfassungsrechtliche Überprüfung der gerichtlichen Einziehung eines Tieres im …
Die Änderung von § 12 Abs. 3 BArtSchVO durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 9. Juli 1994 (BGBl I S. 1523), wonach die nach Landesrecht zuständige Behörde von den Verboten des Absatz 1 im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann, vermag der Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil sie erst nach deren Einlegung vorgenommen wurde. - OLG Köln, 26.11.1998 - 7 U 55/96
Amtshaftung: Beschränkung des Warenimports aus der Türkei
Das Importverbot für Süßwasserkrebse wurde schließlich durch eine weitere Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 9.7.1994 (BGBl. I. S. 1523) vollständig aufgehoben.