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   BGBl. I 1994 S. 180   

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BGBl. I 1994 S. 180 (https://dejure.org/1994,23588)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 09.02.1994, Seite 180
  • Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
  • vom 31.01.1994

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auf diesen Prozentsatz hat der Gesetzgeber etwa im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) abgestellt, als er die bis 31.12.2000 geltende allgemeine Härtefallregelung des § 6 Abs. 7 BErzGG idF der Bekanntmachung vom 31.1.1994 (BGBl I 180) betreffend eine erhebliche Abweichung des tatsächlichen vom prognostizierten Einkommen (hierzu BSGE 85, 231, 233 ff = SozR 3-7833 § 6 Nr. 20 S 120 ff; BSG SozR 4-7833 § 6 Nr. 4 RdNr 14, 20) mit Wirkung ab 1.1.2001 durch einen konkreten Abweichungswert ersetzt hat (Art. 1 Nr. 6 Buchst e Drittes Gesetz zur Änderung des BErzGG vom 12.10.2000 [BGBl I 1426]; zu den Hintergründen vgl Pauli in Hambüchen, Elterngeld-Elternzeit-Kindergeld, Stand 09/07, § 6 BErzGG RdNr 20, 71 ff).
  • BFH, 05.12.2000 - VII R 18/00

    Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub

    Da in dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (BErzGG), Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Januar 1994 (BGBl I 1994, 180) mit weiteren Änderungen, keine dem § 13 des Arbeitsplatzschutzgesetzes entsprechende Regelung enthalten sei, sei die bestehende Gesetzeslücke im Wege der Analogie unter Beachtung der Rechtsprechung zum Verbot der mittelbaren Diskriminierung auszufüllen.
  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    Das Land Baden-Württemberg gewähre im Anschluss an den Bezugszeitraum für das Bundeserziehungsgeld (Gesetz vom 31. Januar 1994, BGBl I S. 180, mit späteren Änderungen) ein Landeserziehungsgeld im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel nach Maßgabe von Richtlinien.
  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

    In welcher Fassung die mehrfach geänderten Vorschriften des BErzGG anzuwenden sind, bestimmt sich für die hier streitigen Bezugszeiten ab 14. Januar 1994 nach § 39 BErzGG in der ab 1. Januar 1994 geltenden Fassung vom 31. Januar 1994 (BGBl I 1994, 180).
  • BSG, 27.05.2004 - B 10/14 EG 1/01 R

    Bundeserziehungsgeld - Wohnsitz - Niederlande - Beamter - Ehegatte - Arbeitnehmer

    Nach § 1 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) in der hier einschlägigen Fassung vom 31. Januar 1994 (BGBl I 180; im Folgenden: aF) hat Anspruch auf BErzg, wer .
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 1 S 287/00

    Landeserziehungsgeld für türkischen Arbeitnehmer - Assoziationsberechtigten

    Das Land Baden-Württemberg gewährt im Anschluss an den Bezugszeitraum für das Bundeserziehungsgeld (vgl. zum Bundeserziehungsgeld: Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit in der Fassung vom 31.01.1994, BGBl. I S. 180 mit späteren Änderungen) ein Landeserziehungsgeld im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel nach Maßgabe der Richtlinien des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst für die Gewährung von Landeserziehungsgeld (RL-LErzG) in der Fassung vom 01.07.1995 (GABl. 1995, 455), der §§ 23, 44 LHO, der Verwaltungsvorschriften hierzu und der §§ 48, 49 und 49 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (RL-LErzG Nrn. 1 und 2).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 62/94

    Anwartschaftsbegründende Wirkung des Bezugs von Erziehungsgeld bei gleichzeitigem

    Für die Gesetz gewordene Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 3 BErzGG idF vom 6. Dezember 1985 (jetzt § 2 Abs. 4 BErzGG idF der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 - BGBl I 180) fand sich eine Mehrheit, weil die Alhi - ähnlich wie die Sozialhilfe - von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängt und bei ihr die Lohnersatzfunktion weniger ausgeprägt ist als beim Alg (BT-Drucks 10/4212 S 5), Mit der Vorschrift war mithin - neben der Verteilung der Kostenlast zwischen Bund und Sozialhilfeträgern (vgl. BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8) - eine Gleichstellung von Alhi-Empfängern und Sozialhilfeempfängern bezweckt (BT-Drucks 10/4212 S 3; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8); unterschiedliche Rechtspositionen bei der anwartschaftsbegründenden Wirkung des Erzg-Bezugs wären damit unvereinbar.
  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

    Der mit Wirkung ab 1. Januar 1994 eingefügte (und den bisherigen Satz 1 des § 5 Abs. 2 BErzGG idF des FKPG zu Satz 2 machende) § 5 Abs. 2 Satz 1 BErzGG idF des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S 2353), wonach der Anspruch des Erzg-Berechtigten auf Erzg nunmehr auch in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes beim Bezug hoher Einkommen zu mindern ist, gilt nach § 39 Abs. 2 Satz 3 BErzGG idF durch das 1. SKWPG (vgl auch die auf Art. 13 1. SKWPG beruhende Bekanntmachung der Neufassung des BErzGG vom 31. Januar 1994, BGBl I S 180) nur für nach dem 31. Dezember 1993 geborene Kinder, zu denen D. nicht gehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1995 - PB 15 S 1138/95

    Personalratswahl: Erziehungsurlaub nach dem Wahltag - kein Wählbarkeitsverlust

    Die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs nach §§ 15 ff. des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz - BerzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.1.1994 (BGBl. I S. 180) führt nicht zur Beendigung des Dienstverhältnisses nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG (vgl. Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz - Mutterschaftsleistungen - Bundeserziehungsgeldgesetz, 7. Aufl. 1994, RdNr. 51 zu § 15 BerzGG; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider BPersVG, 3. Aufl. 1990, RdNr. 8 zu § 29 BPersVG).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

    § 1 Nr. 4 Satz 1 läßt es für die Anrechnung dagegen genügen, daß die Voraussetzungen für den Anspruch auf Erziehungsurlaub, wie sie in § 15 Bundeserziehungsgeldgesetz vom 6. Dezember 1985 (BGBl. I 2154) niedergelegt worden waren (wegen der geltenden Fassung vgl. die Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, BGBl. I 180), erfüllt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2001 - 1 S 286/00

    Landeserziehungsgeld für türkischen Arbeitnehmer

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 27.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 EG 4/02 R

    Erziehungsgeldanspruch - Wohnsitz - Auslandswohnsitz - Inlandsbeschäftigung -

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 26.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der -; Assoziationsrat, Beschluss

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 12 Sa 89/99

    Erziehungsurlaubsvertretung über drei Jahre hinaus

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02

    Erfordernis einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis für den Bezug

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