Gesetzgebung
BGBl. I 1994 S. 1867 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.1994, Seite 1867
- Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Rentenversicherungsträger und anderer Sozialversicherungsträger durch den Rentendienst der Deutschen Bundespost POSTDIENST (Postrentendienstverordnung - PostRDV)
- vom 28.07.1994
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der …
Da nichts dafür spricht, dass der Kläger im Erbgang nennenswerte wirtschaftliche Positionen erworben haben könnte, kommt es im Hinblick auf etwaige kompensierende finanzielle Leistungen des Weiteren allein darauf an, ob der ihm - offensichtlich auf der rechtlichen Grundlage des § 7 Abs. 1 und 2 der Postrentendienstverordnung (PostRDV) vom 28.7.1994, BGBl. I S.1867 - gewährte Sterbequartalsvorschuss (die sog. Gnadenrente) gleichfalls den Anspruch gemäß § 15 BSHG ausschließt oder einschränkt. - LSG Saarland, 13.04.2000 - L 1 A 20/97
Erstattung von überzahltem RV-Vorschuss für das so genannte Sterbevierteljahr" …
§ 7 der Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Rentenversicherungsträger und anderer Sozialversicherungsträger durch den Rentendienst der Deutschen Bundespost POSTDIENST (Postrenten-Dienstverordnung - PostRDV) vom 28.07.1994 (BGBl I Seite 1867) könne entgegen der Auffassung der Beklagten nicht Rechtsgrundlage für die Zahlung der Vorschussbeträge sein, weil die PostRDV erst am 01.09.1994 in Kraft getreten sei.