Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 193   

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https://dejure.org/1994,25059
BGBl. I 1994 S. 193 (https://dejure.org/1994,25059)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 09.02.1994, Seite 193
  • Verordnung über die Laufbahnen der Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen (Eisenbahn-Laufbahnverordnung - ELV)
  • vom 02.02.1994

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Dazu gehört auch die Befugnis zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung gemäß § 16 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen (Eisenbahn-Laufbahnverordnung ELV) vom 2. Februar 1994 (BGBl I S. 193).
  • VG Bremen, 01.10.2004 - 6 V 1635/04

    Stellenbesetzung

    Nach § 1 Abs. 1 Eisenbahnlaufbahnverordnung (ELV) vom 02.02.1994 (BGBl. I, S. 193) i.d.F. der Änderungsverordnung vom 27.09.1996 (BGBl. I, S. 1489) gelten für die der Deutschen Bahn AG und ihren ausgegliederten Gesellschaften zugewiesenen Beamten die Vorschriften der BLV nur, soweit sich aus der ELV nichts anderes ergibt.
  • VG Sigmaringen, 20.07.2001 - 1 K 260/01

    Konkurrentenstreit um amtsgleich zu übertragende Stelle bei der Deutschen Bahn AG

    Damit wird der Grundsatz der Bestenauslese, der in § 9 Abs. 4 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen (Eisenbahnlaufbahnverordnung - ELV -) vom 02.02.1994 (BGBl. I Seite 193), zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnlaufbahnverordnung vom 27.09.1996 (BGBl. I Seite 1489) i. V. m. § 1 BLV für die Übertragung höherbewerteter Ämter niedergelegt ist, auf die Übertragung eines jeglichen ausgeschriebenen Arbeitsplatzes vorverlagert.
  • VG Frankfurt/Main, 27.07.1998 - 9 E 1821/97

    Beförderung eines Beamten zum Ministerialrat; Rechtsstellung der im Zeitpunkt der

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